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Alles wird teurer – auch die Nutzung des Securpharm-Servers. Wie die NGDA mitteilt, steigt die monatliche Gebühr ab dem kommenden Jahr auf 11,90 Euro. Dafür verspricht sie aber auch Funktionserweiterungen.
Seit Februar 2019 ist das Securpharm-System in Betrieb. Es sorgt hierzulande für die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Fälschungsschutz für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Apotheken haben sich mittlerweile an den Scan gewöhnt. Den Apothekenserver innerhalb des Systems stellt die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) bereit.
Bislang fielen neben der einmaligen Onboarding-Gebühr Nutzungsgebühren von 10 Euro monatlich beziehungsweise 120 Euro jährlich an. Doch wie die NGDA nun den Apotheken mitteilt, wird diese Gebühr ab Januar 2023 steigen. „Der Securpharm-Apothekenserver wird in einer hochverfügbaren und sicheren Rechenzentrums-Infrastruktur betrieben. Im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen steigen auch hier die Kosten für den Betrieb von IT-Systemen“, erläutert NGDA-Geschäftsführer Christian Krüger in dem Schreiben. Und so werden ab kommendem Jahr 11,90 Euro Nutzungsgebühr im Monat fällig – beziehungsweise 142,80 Euro pro Jahr (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Die Abrechnung der neuen Gebühr werde erstmalig bei der ersten Rechnungslegung im Jahr 2023 erfolgen.
Die NGDA betont in dem Schreiben auch ihre „wichtige Aufgabe, die notwendigen Anpassungen nach Möglichkeit ausschließlich in unseren Systemen durchzuführen und somit den Anpassungsbedarf der über 100 verschiedenen Softwaresysteme in deutschen Betriebsstätten auf ein Mindestmaß zu reduzieren“. Denn die Systeme werden beständig weiterentwickelt. Der Apothekenserver stehe im Jahresmittel zu 99,98 Prozent zur Verfügung und ermögliche den Apotheken so eine zuverlässige Nutzung des Fälschungsschutzsystems.
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Die NGDA nutzt zudem die Gelegenheit, Funktionserweiterungen anzukündigen, die im Jahresverlauf 2023 zur Verfügung gestellt werden sollen:
- Hinweise zu Rückrufen und Chargenrückrufen werden deutlich erweitert und nach Möglichkeit bei allen Chargenrückrufen verschreibungspflichtiger Arzneimittel als Hinweis vermerkt.
- Eine Möglichkeit zu bidirektionaler anonymer Kommunikation mit den Herstellern zu einzelnen Alarmen Ihrer Betriebsstätte wird geschaffen.
- Eine automatisierte Bewertung und Schließung nicht-kritischer Alarme (zum Beispiel durch Handlingsfehler) soll vermeidbare Aufwände reduzieren.
- Ein Schutz vor Schäden durch versehentlichen Ablauf der Rückbuchungsfrist bei deaktivierten, aber nicht abgegebenen teuren Artikeln (Hochpreisern) durch ein neues Reporting wird das kaufmännische Risiko der teilnehmenden Betriebsstätten verringern.
Genauere Informationen soll es zu einem späteren Zeitpunkt separat geben.
1 Kommentar
securpharm
von Wolfgang Steffan am 30.09.2022 um 18:28 Uhr
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