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Zahlen des BMG
Seit Einführung des Dispensierrechts: Paxlovid-Bestellungen vervielfachen sich
Seit dem 18. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte Paxlovid direkt an COVID-19-Patient:innen abgeben. Für ihren Aufwand gibt es ein Entgelt von 15 Euro. Das Kalkül des Gesundheitsministers, durch die direkte Abgabe das Arzneimittel besser an den Mann beziehungsweise die Frau zu bringen, ging auf. In der darauffolgenden Kalenderwoche gingen die an Apotheken ausgelieferten Packungen durch die Decke.
Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium raue Mengen des COVID-19-Arzneimittels Paxlovid bestellt. Es wird eingesetzt, um bei Risikopatienten, schwere Verläufe zu verhindern. Doch die Packungen wurden zum Ladenhüter. Die Ärztinnen und Ärzte waren mit der Verordnung sehr zurückhaltend. Die Verordnungszahlen dümpelten vor sich hin. In den Kalenderwochen 27 bis 33 wurden vom pharmazeutischen Großhandel zwischen 3.190 und 4.257 Packungen an die Apotheken ausgeliefert. Nur einmal, in KW 29 wurde die 5000er-Marke überschritten (Quelle: BMG).
Kalenderwoche | Anzahl ausgelieferter Therapieeinheiten Paxlovid® an Apotheken (vom pharmazeutischen Großhandel) |
27/2022 | 3.204 |
28/2022 | 4.220 |
29/2022 | 5.061 |
30/2022 | 4.257 |
31/2022 | 3.457 |
32/2022 | 3.351 |
33/2022 | 3.190 |
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Dispensierrecht
Paxlovid an Arztpraxen – so geht die Abrechnung
Um die Abgabe zu befeuern – es droht der Verfall! –, ermöglichte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, unter anderem Hausärzten bis zu fünf Therapieeinheiten Paxlovid vorrätig zu halten und direkt an geeignete COVID-19-Patienten abzugeben. Natürlich nicht umsonst. Die direkte Abgabe wird mit 15 Euro je abgegebener Packung vergütet.
Festgezurrt wurde das über Änderungen in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19.
Die ABDA schrieb damals in einer Stellungnahme, dass das Problem nicht die Verfügbarkeit und Abgabe der Arzneimittel sei, sondern „vielmehr die fehlende Bereitschaft der Ärzt*innen (aus welchen Gründen auch immer), diese Arzneimittel zu verschreiben“. Dass es durch die Möglichkeit einer direkten Abgabe durch die Ärzt:innen selbst beziehungsweise das Pflegepersonal auf ärztliche Verordnung sachgerecht gelöst werden könnte, erschloss sich für die ABDA nicht.
Sprung bei Paxlovid in KW 34
Doch weit gefehlt: In KW 34, also der Woche, die auf die Änderung der Rechtslage folgte, vervielfachte sich die Zahl der Packungen, die der Großhandel auslieferte, von 3.190 auf 11.576.
Kalenderwoche | Anzahl ausgelieferter Therapieeinheiten Paxlovid® an Apotheken (vom pharmazeutischen Großhandel) |
33/2022 | 3.190 |
34/2022 | 11.576 |
35/2022 | 11.683 |
36/2022 | 8.858 |
Ob die Packungen aufgrund der neuen Regel direkt in Arztpraxen abgegeben wurden, die sie zuvor über den Sprechstundenbedarf bezogen hatten, oder ob sie per Rezept verordnet und die Rezepte in der Apotheke eingelöst wurden, geht aus den Zahlen nicht hervor. Entweder wurden zufällig zeitgleich mit Einführung des Dispensierrechts Ärzte daran erinnert, Paxlovid rezeptieren zu können. Oder die Möglichkeit, gegen ein Zusatzentgelt Paxlovid zu dispensieren, hat ihr Übriges getan.
5 Kommentare
Vergabekriterien der KBV für Paxlovid
von Thomas am 07.10.2022 um 20:21 Uhr
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Beweis erbracht
von Olaf Rose am 30.09.2022 um 18:30 Uhr
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Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen...
von Michael Reinhold am 30.09.2022 um 14:45 Uhr
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Was wurde hier bewiesen?
von Dr. House am 30.09.2022 um 13:56 Uhr
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Übermäßige Verordnung?
von Hans Olo am 30.09.2022 um 12:44 Uhr
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