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DAV-MV segnet Konditionen ab
11 Euro für die Grippeimpfung in der Apotheke
Es kann endlich losgehen mit den Grippeschutzimpfungen in den Apotheken im Rahmen der Regelversorgung: Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes hat die mit den Kassen verhandelten Konditionen, die unter anderem das Honorar beinhalten, am heutigen Dienstag abgesegnet.
7,60 Euro erhalten Apotheker:innen künftig für Grippeimpfungen, die sie in ihren Räumlichkeiten durchführen. Dazu kommen 2,40 Euro fürs Verbrauchsmaterial sowie ein Euro für die Beschaffung der Impfdosis. Macht insgesamt 11 Euro für eine in der Apotheke durchgeführt Grippeimpfung. Diese Konditionen haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ausgehandelt. Die DAV-Mitgliederversammlung hat sie am heutigen Dienstag bei der Mitgliederversammlung in Werder/Havel einstimmig beschlossen, wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt. Damit ist der Weg in die Regelversorgung frei, bislang konnten Apotheken Grippeimpfungen nur im Rahmen von Modellprojekten gegen Influenza impfen.
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In den Augen des DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich ist das eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. „Rechtzeitig zum Anlaufen der Influenza-Saison bieten die Apotheken den Menschen einen schnellen und wohnortnahen Zugang zur Grippeschutzimpfung. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband waren nicht einfach, wir sind mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden“, so Dittrich.
Für die Impfungen in den Apotheken gelten für Patient:innen dieselben Regeln wie für die Impfungen in den Arztpraxen. So haben beispielsweise generell alle Versicherten ab 60 Jahren einen Anspruch auf die saisonale Grippeimpfung. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Zähe Verhandlungen
Die vorliegenden Konditionen sind das Ergebnis langwieriger Verhandlungen. Eigentlich hätte dem Gesetzestext nach bereits die Schiedsstelle angerufen werden sollen – doch die Selbstverwaltungspartner wollten es diesmal selbst schaffen. Und tatsächlich gelang dann der Durchbruch. Am 26. September meldete die ABDA in ihrem Newsroom, dass DAV und Kassen sich auf die Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt hätten. „Der entsprechende Vertragstext solle nun ‚zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden‘“, hieß es damals. Der DAV kann dies nach dem Mitgliedervotum jetzt tun.
Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2022, formal ist aber noch die schriftliche Bestätigung des GKV-Spitzenverbandes nötig. „Die Politik hat uns die Möglichkeit eröffnet, die Grippeschutzimpfungen bundesweit in den Apotheken anzubieten. Mit der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband haben wir gezeigt, dass wir im Sinne der Patientinnen und Patienten schnell handlungsfähig sind“, so Thomas Dittrich.
Curriculum steht seit Ende Juli
Die gesetzliche Grundlage für die Impfungen wurde mit dem Pflegebonusgesetz im Juni geschaffen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur Kassen und DAV beauftragt, die Konditionen auszuhandeln – auch die Bundesapothekerkammer bekam einen Arbeitsauftrag. Sie sollte in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung jener Apotheker:innen entwickeln, die künftig gegen Grippe impfen möchten (§ 20 c Absatz 3 IfSG). Bis zum 31. Juli hatten die Organisationen Zeit, entsprechende Vorgaben zu erarbeiten und diese Frist wurde auch gehalten: Das Dokument „Durchführung von Schutzimpfungen gegen Influenza durch Apothekerinnen und Apotheker“ (Version 1.0 vom 28. Juli 2022) findet sich schon seit Ende Juli im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.
2 Kommentare
Grippeimpfen in der Apotheke
von Scarabäus am 12.10.2022 um 9:08 Uhr
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Impfstoff
von Dr. Radman am 11.10.2022 um 16:57 Uhr
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