COVID-19-Behandlung

Paxlovid: BMG will Übergang in die Regelversorgung im Frühjahr 2023 prüfen

Berlin - 11.10.2022, 17:30 Uhr

Im Rahmen der MedBVSV ist derzeit das BMG für das Inverkehrbringen, die Lagerung und die Logistik von Paxlovid verantwortlich. (IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Im Rahmen der MedBVSV ist derzeit das BMG für das Inverkehrbringen, die Lagerung und die Logistik von Paxlovid verantwortlich. (IMAGO / Müller-Stauffenberg)


Paxlovid wird in Deutschland derzeit über eine Ausnahmeverordnung vom Bund in die Versorgung gebracht. Seit Ärzte das antivirale COVID-19-Arzneimittel selbst dispensieren dürfen, steigen die Abgabezahlen – doch nach wie vor sind die Vorräte des Bundes groß. Im kommenden Frühjahr will das Bundesgesundheitsministerium den Übergang in die Regelversorgung prüfen.

Mehr als eine Million Dosen Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) hatte die Regierung zu Jahresbeginn beschafft. Möglich machte das die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV). Nun will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch dafür sorgen, dass das antivirale Mittel breit eingesetzt wird. Der pharmazeutische Großhandel hat dem Ministerium zufolge bis zur 37. Kalenderwoche insgesamt rund 94.000 Therapieeinheiten an Apotheken ausgeliefert. Ein BMG-Sprecher erklärt folglich: „Es sind ausreichende Vorräte für die bevorstehende Herbst-Winter-Welle vorhanden“. 

Jetzt muss sich zeigen, wie fleißig die Ärztinnen und Ärzte das Arzneimittel verschreiben beziehungsweise abgeben. Seit im vergangenen August das Dispensierrecht für das Präparat eingeführt wurde – samt Honorar für die Abgabe durch den Arzt –, steigen die Zahlen schon spürbar. Aber es ist noch viel Luft nach oben, zumal vielen der vom Bund beschafften Packungen der Verfall droht – was allerdings mit einer Laufzeitverlängerung abgewendet werden könnte. 

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Mittlerweile hat der Deutsche Hausärzteverband auch eine Checkliste für die Anwendung von Paxlovid in der hausärztlichen Praxis veröffentlicht. Sie soll beim Medikationsmanagement, dem Umgang mit Kontraindikationen und möglichen Wechselwirkungen helfen.

Aber wie geht es mit dem Arzneimittel weiter? Die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, in der die Vergütung für den Aufwand der Apotheken, des Großhandels und der Ärzte geregelt wird, wird bereits am 7. April 2023 außer Kraft treten.  

Derzeit durchläuft Paxlovid, wie andere neue verschreibungspflichtige Medikamente auch, regulär den AMNOG-Prozess. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat dem Präparat kürzlich einen „Anhaltspunkt“ für einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie attestiert. Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss am Zug, einen Beschluss zum Zusatznutzen zu treffen. Sodann ist es Sache des Herstellers (Pfizer) und des GKV-Spitzenverbands, einen Erstattungsbetrag zu vereinbaren. Wann das Mittel allerdings wirklich zum dann ausgehandelten Preis in die GKV-Versorgung kommt, ist noch nicht klar.

Aus dem BMG heißt es dazu: „Für Frühjahr 2023 wird geprüft, ob Paxlovid und andere Therapeutika und Impfstoffe in die Regelversorgung übergehen. Ein Datum steht dafür noch nicht fest.“ Auch bei Pfizer kann man derzeit noch keine Aussage treffen, „ob und inwieweit sich der Vertrieb und die Logistik von Paxlovid künftig ändern werden“.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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