Von 12 auf 18 Monate

Haltbarkeit von Paxlovid verlängert

Stuttgart - 13.10.2022, 12:15 Uhr

Paxlovid darf nun über das Verfalldatum hinaus abgegeben werden. (Foto: IMAGO / ZUMA Wire)

Paxlovid darf nun über das Verfalldatum hinaus abgegeben werden. (Foto: IMAGO / ZUMA Wire)


Das COVID-19-Arzneimittel Paxlovid darf länger als bisher angegeben verwendet werden. Die Haltbarkeitsdauer wurde von 12 auf 18 Monate hochgesetzt. Das gilt auch für die bereits im Verkehr befindlichen Packungen. Eine Umetikettierung ist nicht vorgesehen.

Im Kampf gegen schwere bis tödliche Verläufe von COVID-19 gilt der Proteaseinhibitor Nirmatrelvir als Hoffnungsträger. Zugelassen ist er in Kombination mit Ritonavir als Paxlovid von der Firma Pfizer für Erwachsene, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. In seiner frühen Nutzenbewertung kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jüngst zu dem Schluss, dass durch die Einnahme von Paxlovid „das Risiko, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, intensivmedizinisch betreut zu werden oder sogar an COVID-19 zu versterben“ in dieser Patientengruppe sinkt.

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Um die Versorgung der Bevölkerung, die von Paxlovid profitieren könnte, zu sichern, hat sich die Bundesregierung im großen Stil mit dem Pfizer-Präparat bevorratet. Doch von den eine Million Therapieeinheiten drohte bislang mehr als einem Viertel (280.000) der baldige Verfall. Damit hätten die betroffenen 500-Euro-Packungen bis spätestens Februar 2023 vernichtet werden müssen. Um die zögerliche Verordnungspraxis der Ärztinnen und Ärzte zu brechen, führte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein partielles Dispensierrecht ein. Seitdem dürfen Praxen das COVID-19-Arzneimittel direkt an die Patienten abgeben und erhalten dafür sogar eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro.

18 Monate statt einem Jahr

Nun könnte sich die Versorgungslage deutlich entspannen. Für Paxlovid-Filmtabletten (Nirmatrelvir 150 mg/Ritonavir 100 mg) wurde Ende September in der Europäischen Union eine neue Haltbarkeitsdauer zugelassen. Das Arzneimittel ist jetzt – statt ein Jahr – 18 Monate haltbar. Die Lagerbedingungen von „Nicht über 25 °C lagern“ und „Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren“ bleiben unverändert. Diese sechsmonatige Verlängerung gilt außerdem rückwirkend für alle Paxlovid-Chargen, die bereits hergestellt und auf nationaler Ebene zum Vertrieb zugelassen wurden.

In Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte Pfizer zur Übersicht die folgende Tabelle:

Arzneimittel, auf denen Mai 2023 als Verfalldatum aufgedruckt ist, sind die letzten, die der rückwirkenden Verlängerung der Haltbarkeitsdauer unterliegen. Bei allen Packungen oder Blistern mit einem aufgedruckten Verfalldatum ab Juni 2023 ist die verlängerte Haltbarkeit bereits berücksichtigt, heißt es in dem Schreiben der Firma Pfizer, das der Redaktion vorliegt.

Packungen müssen nicht umetikettiert werden

In einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisationen weist die ABDA darauf hin, dass Apotheken bei der Abgabe auf die Verlängerung der Haltbarkeit von Paxlovid hinweisen sollen. Die Packungen müssten nicht umetikettiert werden, so die ABDA. 


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Wenn das so weitergeht...

von Dr. House am 13.10.2022 um 14:31 Uhr

....geben wir bald Tipps wie, "den weißen Flaum bitte vor der Einnahme der Tablette erst abwischen"

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