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Vertragsmodell im Hilfsmittelbereich gescheitert?
IKK classic wehrt sich gegen BAS-Vorschlag
Das BAS hält das aktuelle Vertragsmodell im Hilfsmittelbereich für nicht mehr zu retten und regt eine Rückkehr zu landesweit einheitlichen Versorgungsverträgen an. Die IKK classic ist damit nicht einverstanden: Dieser Vorschlag sei „kein Weg zur Qualitätsverbesserung“, meint die Kasse.
Ein Sonderbericht des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS) ließ vergangene Woche aufhorchen: Die Behörde sieht inzwischen so viele Baustellen im Hilfsmittelbereich, dass sie rät, die Uhr auf null zurückzudrehen und das aktuelle Vertragsmodell einzustampfen. Stattdessen schlägt sie vor, Leistungserbringer wieder kassenartenübergreifend zur Versorgung zuzulassen und Versorgungsverträge auf Landesebene gemeinsam und einheitlich abzuschließen. „Hierdurch würde der Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen deutlich reduziert und ein einheitliches Versorgungsangebot für alle Versicherten erreicht“, schreibt das BAS in seinem Sonderbericht.
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Diesen hat man offenbar auch bei der IKK classic gelesen – die Kasse positioniert sich jetzt zum Vorschlag des BAS. Aus Sicht der Kasse wäre die Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich per Verwaltungsakt und landesweit einheitlicher Versorgungsverträge „kein Weg zur Qualitätsverbesserung“, betont sie in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag.
„Es wäre die Rückkehr zu einem Modell, das bereits einmal gescheitert ist“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Wir sehen im wettbewerblichen Ansatz um das beste Preis-Leistungsangebot nach wie vor die effizienteste Möglichkeit, unsere Versicherten mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln zu versorgen.“ So zeigten regelmäßige Befragungen der IKK-Versicherten zu ihrer Hilfsmittelversorgung eine hohe Zufriedenheit sowohl bei der Beratungsqualität als auch im Zusammenhang mit der konkreten Versorgung – Tendenz steigend.
IKK hält Anpassungen am aktuellen Wettbewerbsmodell für sinnvoll
„Wie der Sonderbericht des BAS zeigt, gibt es ohne Zweifel Verbesserungsbedarf, der angegangen werden muss und wird“, beteuert der IKK-Chef. Statt jedoch das gesamte Vertragsgeschehen infrage zu stellen, seien Anpassungen am aktuellen Wettbewerbsmodell sinnvoll. Zum Beispiel sei den Kassen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 die Möglichkeit genommen worden, wesentliche Qualitätsanforderungen bereits über Ausschreibungskriterien abzusichern, erläutert Hippler. „Hier wieder Steuerungsmöglichkeiten für die Kassen zu schaffen, wäre für mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung äußerst hilfreich.“
2 Kommentare
Dreiste Lüge
von Stefan Haydn am 18.10.2022 um 16:11 Uhr
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Klar
von Karl Friedrich Müller am 17.10.2022 um 10:35 Uhr
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