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Impfzentren werden zum Jahresende eingestellt
Bayern setzt auf Corona-Impfungen in Apotheken und Arztpraxen
In Bayern übernehmen ab dem 1. Januar 2023 die Arztpraxen und die Apotheken komplett die COVID-19-Schutzimpfungen. Das teilt der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit. Die Impfzentren werden dann eingestellt.
Bayern stellt die in der Corona-Krise aus dem Boden gestampften Impfzentren zum Jahresende ein. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach einer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag mit. Vom 1. Januar 2023 an sollen die Arztpraxen und die Apotheken die Corona-Schutzimpfungen komplett übernehmen.
Holetschek erläuterte: „Wir tauschen uns regelmäßig im Lenkungsausschuss Impfen mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Apothekerschaft sowie der kommunalen Spitzenverbände aus. Klar ist: Im kommenden dritten Corona-Winter befinden wir uns in einer neuen Situation mit anderen Voraussetzungen als in den letzten beiden Wintern. Die Impfungen über die Regelversorgung, das heißt über die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, laufen schon lange routiniert und zuverlässig, und auch die Apotheken und Betriebsärzte bieten Corona-Impfungen an“. Der Betrieb der Impfzentren könne daher ab dem 1. Januar 2023 eingestellt und die Corona-Impfungen völlig auf die Regelversorgung ausgerichtet werden.
Holetschek dankte zugleich allen Mitarbeiter:innen in den Impfzentren und mobilen Impfteams sowie den Kreisverwaltungsbehörden, die die Organisation gestemmt haben. 14 Millionen Impfungen seien dort insgesamt verabreicht worden.
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Vermutlich werden sich auch andere Länder von den Impfzentren verabschieden. Denn nach derzeitiger Rechtslage läuft die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes ohnehin am 31. Dezember 2022 aus. Damit würde zu diesem Zeitpunkt auch die Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Finanzierung der Impfzentren entfallen. Bislang sieht die Verordnung eine hälftige Finanzierung der Kosten durch Bund und Länder vor.
Die Berechtigung der Apotheken gegen COVID-19 zu impfen gilt derzeit noch bis 30. April 2023. Dann soll die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz aufgehoben werden.
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