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Verordnungsentwurf
BMG will BtM-Höchstmengenregelung kippen
Das BMG plant, die Höchstmengenregelung für Betäubungsmittel zu streichen. Das geht aus einem aktuellen Verordnungsentwurf zur Änderung der BtMVV hervor. Damit will das Ministerium nicht nur die Versorgung der Patienten erleichtern: Auch sollen Apotheken und Praxen von unnötiger Bürokratie entlastet und vor möglichen Retaxationen und Regressen geschützt werden. Zudem sollen die Corona-Sonderregeln zur Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger verstetigt werden.
Berlin – Erstellt am 26.10.2022, 14:45 Uhr

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Kabinett beschließt Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung
Erwachsene sollen in Deutschland künftig bis zu 30 Gramm Cannabis zu Genusszwecken kaufen und besitzen sowie legal konsumieren dürfen. Ob dieses Cannabis auch in Apotheken abgegeben wird, ist noch nicht absehbar. Das geht aus einem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunktepapier hervor, das nun der EU-Kommission zur Vorabprüfung vorgelegt wird. Nur wenn diese keine grundlegenden Einwände hat, soll daraus auch ein Gesetzentwurf entstehen.
Falle: fehlendes „A“
Vergisst der Arzt das „A“ für das Überschreiten der Höchstmenge auf einem BTM-Rezept zu vermerken, ist das nach wie vor eine häufige Ursache für Retaxationen. Daher sollten alle Apothekenmitarbeiter die korrekte Vorgehensweise und die zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten kennen.
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