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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nimmt letzte Hürde
Bundesrat lässt Spargesetz passieren
Die Länder haben heute erneut das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beraten. Wie zu erwarten war, verzichteten sie trotz aller Kritik an den Sparplänen darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Verkündung des Gesetzes soll nun zügig erfolgen. Der höhere Kassenabschlag zulasten der Apotheken könnte dann schon ab 1. Februar 2023 gelten.
Der Bundesrat hatte im vergangenen Monat noch sehr viel an den Plänen der Bundesregierung zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auszusetzen. In einer umfassenden Stellungnahme kritisierte er die Vorlage noch in zahlreichen Punkten: Es handele sich nur um kurzfristige Kostendämpfung, nicht um nachhaltige Reformen. Für alle betroffenen Leistungserbringer und für die ebenfalls stark belastete Pharmaindustrie hatten die Länder Verständnis. So forderten sie auch, auf die für zwei Jahre vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro zu verzichten.
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Im Parlament wurde der Gesetzentwurf zwar nochmals leicht nachbearbeitet. Aber die Wünsche der Länder spielten dabei keine große Rolle. Am 20. Oktober verabschiedete der Bundestag das Gesetz – heute nun stand der zweite und letzte Durchgang in der Länderkammer an. Da das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht zustimmungspflichtig ist, war nicht zu erwarten, dass der Bundesrat seinen Widerstand aufrechterhalten würde. Sein Gesundheitsausschuss hatte dem Plenum bereits empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Und so kam es am heutigen Freitag auch.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach im Bundesratsplenum zwar nochmals die Kritik der Länder an dem Gesetz an. Diese sei „wie üblich“ nicht berücksichtigt worden. Die Lasten zu Behebung des erwarteten Defizits würden ungleich verteilt, kritisierte Laumann, und der Bund stehle sich aus seiner Sicht „ein Stück weit aus der Verantwortung“. Damit meint er vor allem, dass die Erhöhung der Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger vertagt wurde und der Bundeszuschuss lediglich um 2 Milliarden Euro aufgestockt wird. Dennoch: Laumann stellte auch klar, dass die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen ein „Kraftakt“ ist. Und dieser sei nur gemeinsam mit allen Akteuren zu bewältigen. Und da es nun schnell gehen muss, billigte der Bundesrat das Gesetz.
Lauterbach: Erst Effizienzreserven, dann große Finanzreform
Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nochmals in der Länderkammer und versprach, dass die große Finanzreform nötig sei und kommen werde. Man sei allerdings hierzu nicht willens und nicht in der Lage gewesen, „wenn noch Effizienzreserven im System vorhanden sind“.
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll dann zügig in Kraft treten. Der für zwei Jahre erhöhte Apothekenabschlag wird dann zu Beginn des dritten auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats Realität. Das ist der kommende Februar, wenn die Verkündung noch im November erfolgt.
2 Kommentare
----und das neue BÜRGERGELD
von Dr.Diefenbach am 29.10.2022 um 9:55 Uhr
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von Anita Peter am 28.10.2022 um 12:45 Uhr
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