KBV erinnert an Feiertage

Comirnaty für Kleinkinder ist jetzt bestellbar

Stuttgart - 28.10.2022, 16:45 Uhr

Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die COVID-19-Impfung von Babys und Kleinkindern liegt noch nicht vor. (Foto: oneinchpunch / AdobeStock)

Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die COVID-19-Impfung von Babys und Kleinkindern liegt noch nicht vor. (Foto: oneinchpunch / AdobeStock)


Bereits vergangene Woche hieß es, dass für die Kalenderwoche 44 erstmalig der COVID-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder unter fünf Jahren bestellt werden könne – diese Bestellmöglichkeit entfiel dann allerdings. Jetzt informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass der Impfstoff ab dem 7. November erstmals ausgeliefert wird. Aufgrund der kommenden Feiertage gelten jedoch teils geänderte Bestellzeiten. Und beim Kleinkinderimpfstoff von Moderna könnte es noch länger dauern.

„Der COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden. Eine erste Auslieferung an die Arztpraxen erfolgt in der Woche ab 7. November, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte“, erklärt seit dem heutigen Freitag die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Webseite. Praxen könnten für diesen Liefertermin bis zu 240 Dosen je Arzt oder Ärztin bestellen, heißt es zu den weiteren Bedingungen.

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Am 19. Oktober hatte die europäische Arzneimittelbehörde EMA sowohl Comirnaty als auch Spikevax für die COVID-19-Impfung bei Kindern ab sechs Monaten empfohlen – also die herkömmlichen mRNA-Impfstoffe, die sich gegen den ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm richten. Die Zulassung der beiden bereits zugelassenen Impfstoffe wurde entsprechend erweitert.

Spikevax für Kleinkinder lässt noch auf sich warten

Allerdings informiert die KBV nun auch, dass der Kleinkinder-Impfstoff von Moderna (Spikevax) noch nicht bestellbar ist. „Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte es seitens des Pharmaunternehmens ursprünglich geheißen, dass eine Entnahme der Impfstoffdosen aus der bereits bestehenden Formulierung des Erstgenerationsimpfstoffs möglich sei, es dabei lediglich einer Anpassung der Dosierung bedürfe“, erklärt die KBV den Hintergrund. Allerdings handelte es sich dabei wohl um eine Falschdarstellung: Die Zulassungserweiterung zur Anwendung bei Kindern von sechs Monaten bis fünf Jahren von Moderna beziehe sich nämlich lediglich auf die Formulierung Spikevax® Original 0,1 mg/ml, während an Deutschland und auch alle anderen Mitgliedstaaten der EU laut BMG nur Dosen von Spikevax® Original 0,2 mg/ml ausgeliefert worden seien. „Für diese sei eine entsprechende Zulassungserweiterung bislang nicht beantragt worden“, heißt es.

Neue Comirnaty-Formulierung für Kleinkinder und Babys

Aufgrund der fehlenden Formulierung können Kleinkinder in Deutschland zunächst also nur mit Comirnaty geimpft werden. Das Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer stelle für Säuglinge und Kleinkinder eine neue Formulierung bereit, diese müsse vor der Verabreichung mit NaCl verdünnt werden. Aus einem Fläschchen (Vial) können bis zu zehn Dosen entnommen werden, erklärt die KBV weiter. Dafür werde der Einsatz von Spritzen und/oder Nadeln mit geringem Totraumvolumen empfohlen. „Die Kombination aus Spritze und Nadel sollte ein Totraumvolumen von nicht mehr als 35 Mikrolitern haben“, heißt es.

So sollen die Kleinkinder-Impfstoffe laut EMA dosiert werden:

  • Bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren könne Comirnaty zur Gurndimmunisierung verabreicht werden – und zwar bestehend aus drei Dosen zu je 3 µg. Die ersten beiden Dosen sollen im Abstand von drei Wochen verabreicht werden, gefolgt von einer dritten Dosis, die mindestens acht Wochen nach der zweiten Dosis verabreicht wird.
  • Bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren könne Spikevax zur Grundimmunisierung verabreicht werden – jedoch nur mit zwei Dosen zu je 25 Mikrogramm, im Abstand von vier Wochen.

Schließlich merkt die KBV auch an, dass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die COVID-19-Impfung von Babys und Kleinkindern noch nicht vorliegt. Die STIKO will sich jedoch zeitnah dazu äußern. 

Wo am Dienstag Feiertag ist, wird schon am Montag bestellt

Wie die KBV weiter informiert, seien Apotheken gehalten, die Arztpraxen zu informieren, sollte es aufgrund der kommenden Feiertage (in Grenzregionen von Bundesländern) zu Lieferverzögerungen kommen. Wo am Montag der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, ändere sich der Liefertermin: „Statt Montag erhalten sie nun am Dienstag ihre Impfstoffe“, schreibt die KBV. In Regionen, wo am Dienstag Feiertag ist, sollen Arztpraxen zudem ihre Impfstoffbestellung bereits bis Montag, 12 Uhr einreichen.

Der Präsident der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens, hält Corona inzwischen für eine endemische Virusinfektion. Ein Großteil der Bevölkerung habe entweder die Infektion durchgemacht, sei geimpft oder beides, sagte Mertens im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Aufgabe werde es bleiben, diejenigen zu schützen, die ein Risiko hätten zu erkranken, durch Impfen oder auch das Tragen von Masken.

Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich an der Bewertung der Lage nichts geändert. „Der Corona-Ausbruch wurde 2020 von der WHO zur Pandemie ausgerufen und ausschließlich die WHO kann dies auch wieder revidieren“, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Freitag in Berlin. Die Weltgesundheitsorganisation habe erst kürzlich noch einmal bekräftigt, dass man sich weiterhin in einer pandemischen Lage befinde.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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