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Zombieunternehmen können Apotheken in Gefahr bringen

München - 31.10.2022, 16:00 Uhr

Der Planungszeitraum bei einem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll von sechs auf zwei Monate verringert werden. (Foto: H. Brauer / AdobeStock)

Der Planungszeitraum bei einem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll von sechs auf zwei Monate verringert werden. (Foto: H. Brauer / AdobeStock)


Firmen, die aufgrund ihres unprofitablen Geschäftsbetriebs eigentlich nicht mehr lebensfähig sind, aber aufgrund von verdeckten Subventionen oder sonstigen Entlastungen irgendwie weiter existieren können, werden als Zombieunternehmen bezeichnet. Welche Gefahren sie für Apotheken bergen, lesen Sie in der aktuellen AZ.

Die niedrigen Zinsen der vergangenen Jahre und die aktuellen wirtschaftspolitischen Stützungspläne der Bundesregierung verursachen Nebenwirkungen: Unternehmen, die eigentlich nicht mehr lebensfähig sind, können sich unter diesen Bedingungen vielfach noch eine Weile über Wasser halten. Das wiederum kann Geschäftspartner und Gläubiger in finanzielle Bedrängnis bringen. Auch Apotheken sind vor den sogenannten Zombieunternehmen nicht gefeit.

„Die Wirtschaft wird erneut von Zombieunternehmen bedroht“, stellt beispielsweise Thomas Uppenbrink, Geschäftsführer der Hagener Wirtschaftskanzlei Thomas Uppenbrink & Collegen GmbH, aktuell fest. Unter normalen betriebswirtschaftlichen Bedingungen würden diese Unternehmen nicht mehr am Markt agieren oder hätten schon längst aufgrund von Insolvenz oder Liquidation ihren Geschäftsbetrieb eingestellt.

Doch die betriebswirtschaftlichen Bedingungen sind derzeit alles andere als normal. Grund sind die Pläne der Bundesregierung, angesichts der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise temporäre Änderungen bei Insolvenzantragspflichten vorzunehmen. So muss ein handelsrechtlich überschuldetes Unternehmen laut Uppenbrink bislang innerhalb von sechs Wochen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, sofern keine positive Fortbestehensprognose besteht. Diese Prognose verlange den Nachweis, dass über einen Planungszeitraum von zwölf Monaten der Erhalt der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wahrscheinlich ist.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll diese Phase nun auf vier Monate reduziert werden. Zudem soll der Planungszeitraum bei einem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung von sechs auf zwei Monate verringert werden. Diese Änderungen sollen bis Ende 2023 gelten.

Das Ziel dieses Gesetzentwurfs, der Anfang Oktober vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und noch vom Bundestag genehmigt werden muss, ist es laut Uppenbrink, eine „gewisse Unsicherheit“, die eine mittel- bis langfristige Planung mit sich bringe, auszuschließen und Geschäftsführer einer geringeren Haftung auszusetzen. Außerdem könnten bei einer Zuspitzung der allgemeinen wirtschaftlichen Schieflage Hilfspakete und Zahlungsspritzen auf kurzfristige Sicht zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen beitragen. „Überflüssige Insolvenzen aus Unsicherheit“ könnten dadurch vermieden werden.

Inwiefern wirtschaftlich labile Unternehmen auch für Apotheken eine ernsthafte Bedrohung darstellen können, lesen Sie in der aktuellen AZ.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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