Digitalisierung der Belege

Abrechnungskosten schmälern Impfhonorar

Stuttgart - 07.11.2022, 12:15 Uhr

Impfen Apotheken gegen Influenza, wird per Sonderbeleg abgerechnet. Die Kosten dafür bleiben bei den Apotheken hängen. (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)

Impfen Apotheken gegen Influenza, wird per Sonderbeleg abgerechnet. Die Kosten dafür bleiben bei den Apotheken hängen. (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)


Die in der Apotheke durchgeführten Grippeimpfungen in der aktuellen Saison werden per Sonderbeleg abgerechnet. Diese zu digitalisieren verursacht Kosten bei den Rechenzentren, insbesondere dann, wenn Belege händisch ausgefüllt werden.

11 Euro bekommen Apotheken alles in allem für eine Grippeimpfung. Davon entfallen 7,60 auf die Durchführung der Impfung, 2,40 Euro auf Nebenkosten wie Verbrauchsmaterialien und fürs Verfallrisiko sowie ein Euro für die Beschaffung des Impfstoffes. Zusätzlich wird noch der Einkaufspreis für den Impfstoff erstattet. Auf der Kostenseite müssen unter anderem Schulung, Personal und Räumlichkeiten berücksichtigt werden. Und natürlich auch die Abrechnung. Die erfolgt zunächst per Sonderbeleg, ab dem kommenden Jahr dann elektronisch. 

Diese Sonderbelege müssen von den Rechenzentren verarbeitet, sprich digitalisiert werden und das bedeutet Aufwand. Auch wenn die Belegverarbeitung der beim Muster 16 ähnelt und die Belege gemeinsam mit den „normalen“ Rezepten abgerechnet werden können, entsteht trotzdem Programmieraufwand bei den ARZ.

Besonders groß wird der Aufwand, wenn die Belege händisch ausgefüllt werden, was laut einer Protokollnotiz zum Vertrag zwischen Kassen und DAV explizit vorgesehen ist. Dort heißt es nämlich, dass aufgrund der kurzfristigen technischen Umsetzungsfristen für den Abrechnungsmonat Oktober 2022 ein händisches Ausfüllen des Sonderbelegs sowohl für das Personalienfeld als auch für den Druckbereich der Apotheke erlaubt ist.

Einen bis zwei Euro pro händisch ausgefülltem Beleg

Insider beziffern die Kosten pro Beleg auf etwa einen bis zwei Euro. Klar ist aber nur, wer diese Kosten nicht trägt – die Kassen. Denn in der Protokollnotiz heißt es weiter, dass die händische Erfassung in den Rechenzentren für die Krankenkassen kostenfrei erfolge.

Somit dürften die Kosten für die Digitalisierung der Belege am Ende bei den Apothekern hängenbleiben. Ob sie direkt in Rechnung gestellt werden, so wie es bei den Maskenbelegen der Fall war, oder an anderer Stelle mit eingepreist werden, hängt dann vom jeweiligen Rechenzentrum ab. Fakt ist aber, dass die Apotheken diese Kosten mit in ihre Kalkulation einbeziehen müssen – was das Honorar schmälert.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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