Hermes erwirkt einstweilige Verfügung gegen Viromed

Gericht untersagt Werbung für neues „Anti-Corona-Nasenspray“

Selbst wenn ein Arzneimittel oder Medizinprodukt – beispielsweise ein Nasenspray – gegen Coronaviren wirksam sein sollte: Bei Endverbraucher:innen darf mit solchen Aussagen nicht geworben werden. Das gilt für Apotheken ebenso wie für Vertreiber und Hersteller – das muss jetzt auch das Unternehmen Viromed einsehen, das in Deutschland seit kurzem das Nasenspray virX vertreibt.