Beispielrechnung zur Preisgrenze
500 mg Dronabinol werden für 180 Euro erworben. Zunächst wird der 90-prozentige Zuschlag pro mg nach folgender Formel berechnet:
Dronabinol-Einkaufspreis pro mg * 0,9 = 90-prozentiger Zuschlag pro mg
Daraus ergibt sich: (180 Euro / 500 mg) * 0,9 = 0,324 Euro pro mg
Bei welcher Menge an Wirkstoff die Preisgrenze erreicht ist, kann dann folgendermaßen ausgerechnet werden:
Zuschlagsgrenze 100 Euro / 90-prozentiger Zuschlag pro mg = Menge an der Preisgrenze
Daraus folgt: 100 Euro / 0,324 Euro pro mg = 308,64 mg
Wird also weniger als 308,64 mg Dronabinol zur Herstellung der Rezeptur eingesetzt, dann gilt für die gesamte Menge ein Zuschlag von 90 Prozent. Bei einer größeren Menge darf dann auf den weiteren Anteil nur noch ein Aufschlag von 3 Prozent erfolgen.
1 Kommentar
Herstellung
von Frau T. Aus W. am 18.11.2022 um 16:21 Uhr
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