Was eine in der Apotheke angestellte Ärztin darf und was nicht

Ärztliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis einer Apotheke ist nicht zulässig – so die Auffassung der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Nach wie vor existiert die wichtige Trennung zwischen den Tätigkeitsbereichen der Heilberufe. Doch Gesellschaft und Gesetzgeber sahen spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie die dringende Notwendigkeit, dass zum Schutz der Menschen vor Infektionen beispielsweise das Test- und Impfangebot auf mehrere Schultern verteilt werden muss. Apotheken dürfen daher inzwischen Testungen auf das Coronavirus durchführen sowie der Bevölkerung ein niedrigschwelliges Angebot an COVID-19- und Grippe-Impfungen unterbreiten.