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Diskussionsgrundlage zur Notdienstverteilung
Landesweite Notdienstverteilung - wie funktioniert es und was bringt es?
In Baden-Württemberg wird diskutiert, die Notdienstverteilung auf eine landesweite Optimierung umzustellen. Andere Kammerbezirke haben schon jahrelange Erfahrungen mit einem solchen System. Das hat gezeigt: Der Wechsel bedeutet einen Bruch mit vielen Gewohnheiten und erfordert intensive Kommunikation. Doch die Apotheken werden dadurch deutlich entlastet. Mit weniger Notdiensten lässt sich eine ebenso gute Versorgung sicherstellen.
Je weniger Apotheken existieren und je höher die Arbeitsbelastung dort ist, umso wichtiger wird es, die knappe Ressource Apotheke zielgerichtet einzusetzen. Das gilt besonders für den Notdienst. Ein Ansatz dafür ist die koordinierte Verteilung der Dienste für ein ganzes Kammergebiet. Eine solche Verteilung mit Hilfe einer Software hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe Anfang 2012 eingeführt. Anlass für die Umstellung war damals die Zentralisierung des ärztlichen Notdienstes von 340 auf 67 Notdienstpraxen. Im Jahr 2015 folgten Schleswig-Holstein und Nordrhein.
Gleichmäßiges Netz statt Notdienstkreisen
Die Dienste werden dabei nach einem ganz anderen Konzept als bei den etablierten Notdienstkreisen verteilt. In den Kreisen haben alle Apotheken abwechselnd täglich oder wochenweise Notdienst. Der Zuschnitt der Kreise ergibt sich aus kommunalen Zugehörigkeiten, Gewohnheiten und Verkehrswegen, die Größe aus einer Abwägung der Patienten- und Apothekerinteressen. Dabei können zufällig gleichzeitig nahe beieinander liegende Apotheken an der Grenze zweier Kreise dienstbereit sein. Doch Synergien zwischen den Kreisen sind nicht vorteilhaft ausnutzen, weil die Kreise ihre Notdienste unabhängig voneinander verteilen. Umgekehrt können auch jeweils gleichzeitig Apotheken an den äußersten entgegengesetzten Enden der Kreise Dienst haben.
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Aus diesen Erfahrungen entstand die Idee, alle Apotheken eines Kammergebietes so einzuteilen, dass sich in Gebieten mit ähnlicher Bevölkerungsdichte ein möglichst gleichmäßiges Netz ergibt, das für jeden Tag neu gestaltet wird. Anders als bei den Notdienstkreisen werden für Gebiete mit unterschiedlicher Siedlungsdichte verschiedene Maximalentfernungen zwischen den Ortsmittelpunkten und den Apotheken vorgegeben. In Westfalen-Lippe betragen diese Maximalentfernungen zehn Kilometer in Großstädten mit über 80.000 Einwohnern und 16 Kilometer in Städten mit 20.000 bis 80.000 Einwohnern. In kleineren Städten und Gemeinden sind es 25 Kilometer. Die Software ermöglicht weitere Vorgaben, beispielsweise zur maximalen Zahl der Notdienste pro Apotheke in bestimmten Zeiträumen, zur maximalen Häufigkeit von Sonn- und Feiertagsdiensten und zur Verhinderung aufeinanderfolgender Dienste. Für Großstädte können getrennte Vorgaben gemacht werden. Allerdings müssen Inseln und andere geographische Besonderheiten getrennt berücksichtigt werden.
Mehr Transparenz
Die gleichmäßigere Verteilung über das Land hilft auch dem berufspolitischen Ziel einer ähnlichen Belastung der Apotheken näherzukommen. Was das System bringt, hängt allerdings zu einem großen Teil von den Parametern ab, die die Kammer vorgibt. Damit sorgt das System auf jeden Fall für Transparenz und es bietet gute Diskussionsgrundlagen für Kammerversammlungen.
Große Umstellung und große Entlastung
Die DAZ hat über Jahre hinweg insbesondere über die Diskussionen in der schleswig-holsteinischen Kammerversammlung zur Vorbereitung, Einführung und Umsetzung dieses Konzepts berichtet. Dort hat sich gezeigt, dass bei der Umstellung alle Beteiligten auf liebgewordene Gewohnheiten verzichten müssen. Dies wurde in Schleswig-Holstein intensiv kommuniziert – und dieser Austausch hat sich als wesentlich für das Gelingen erwiesen. Denn es gibt keine Regelmäßigkeiten bei der Einteilung, keine bewährten Tauschpartner für die Apotheken und keine bekannten Wege für die Patienten. Bewohner kleinerer und mittlerer Städte müssen gelegentlich in ein naheliegendes Dorf fahren, dessen Apotheke die Stadt versorgt. Dies alles hat anfangs unter den Apothekern und gegenüber den Patienten zu viel Gesprächsbedarf geführt. Fristen und Abläufe für den Diensttausch müssen genau eingehalten werden. Aufeinanderfolgende Dienste in mehreren Apotheken eines Verbundes können eine Herausforderung sein. Die Information über die jeweils dienstbereite Apotheke ist offenbar eine besondere Hürde, denn noch heute wird immer wieder über Anrufer berichtet, die sich nach der Dienstbereitschaft erkundigen.
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Nachjustierung beim Notdienst
Die positiven Folgen wurden jedoch schnell deutlich, denn die Apotheken werden erheblich entlastet. Auf Anfrage der DAZ berichtete die Apothekerkammer Westfalen-Lippe, alle Apotheken hätten nach der Reform von 2012 weniger Dienste als vorher. Besonders deutlich sei der Unterschied in Städten und Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern. Im Jahr 2011 hätten die Apotheken dort durchschnittlich 25 Dienste gehabt, im Jahr 2022 nur knapp 19. In Mittelstädten sei die Zahl von 20 auf 16 zurückgegangen. Die Gesamtzahl der geleisteten Notdienste in Westfalen-Lippe sei von 42.000 im Jahr 2011 auf derzeit etwa 27.000 Dienste pro Jahr gesunken.
Koordinationsprobleme an den Landesgrenzen
Als dauerhaftes Problem verbleibt die Notdienstverteilung an der Grenze des jeweiligen Kammergebietes. Denn eine Koordination mit einem Bundesland, das die klassischen Notdienstkreise nutzt, ist aufgrund der komplett anderen Verteilungslogik ausgeschlossen. Dies war wohl ein wesentlicher Grund, weshalb Nordrhein das System eingeführt hat. Denn so ist eine Koordination an der langen Grenze zu Westfalen-Lippe möglich. In Hamburg und Schleswig-Holstein wird dagegen seit Jahren über die Verschwendung von Apothekenressourcen bei den Notdiensten in der Grenzregion diskutiert.
Kapazitätsgrenzen werden deutlich
Eine weitere Grenze des Systems ergibt sich aus den zahlreichen Apothekenschließungen. Wenn in dünn besiedelten Regionen nur noch wenige Apotheken bestehen, kann auch das landesweit optimierte System eine hohe Belastung dieser Apotheken nicht vermeiden. Die landesweite Optimierung wurde ursprünglich eingeführt, um mit weniger, aber besser verteilten Notdiensten eine ebenso gute Versorgung wie vorher zu bieten. Das ist gelungen. Doch das System macht auch deutlich, wenn die vorgegebenen Parameter in bestimmten Regionen nicht mehr zu einer Lösung führen. Dann erfordert die Stringenz des Systems eine Entscheidung, ob die Entfernung zur nächsten Apotheke oder die Zahl der Notdienste pro Apotheke angepasst werden soll. Dann ist genau zu erkennen, wie die Bevölkerung durch weitere Wege oder die Apotheken durch zusätzliche Dienste belastet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Apothekerkammer Schleswig-Holstein im Juni 2020 ihre Notdienstordnung geändert und festgelegt, dass keine Apotheke mehr als 39 Notdienste pro Jahr versehen soll. Zugleich wurde zugelassen, dass die in ländlichen Regionen angestrebte Höchstentfernung von 38 Kilometern bis zur nächsten Apotheke an einigen Orten und einigen Tagen geringfügig überschritten werden darf. Bei der Kammerversammlung am 16. November 2022 bekräftigte der schleswig-holsteinische Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen diese Änderung. Damit habe die Kammer deutlich gemacht, „dass wir nicht bereit sind, die gleiche Zahl an Notdiensten, die über 730 Apotheken geleistet haben, durch weniger als 600 Apotheken in gleicher Weise sicherzustellen“.
In Baden-Württemberg wurde kürzlich angekündigt, dass die Notdienstfrequenz 2023 in einzelnen Notdienstkreisen wegen Apothekenschließungen reduziert werden muss. Offenbar unter dem Druck der Schließungen wird dort nun auch geprüft, ob eine landesweite Verteilung eingeführt werden soll. Das könnte frühestens 2024 geschehen.
1 Kommentar
Notdienstverteilung
von A.Ewald am 28.11.2022 um 10:03 Uhr
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