Kava-Kava kann die Leber schädigen, oder nicht?
Bereits 2002 hatte das BfArM das Ruhen der Zulassung von kavahaltigen Phytopharmaka, einschließlich homöopathischer Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis einschließlich D4, angeordnet. Denn immer wieder waren zuvor Fallbeschreibungen berichtet worden, die einen leberschädigenden Effekt von Kava-Präparaten nahelegten. Zusätzlich sah das BfArM die Wirksamkeit der im Handel befindlichen Präparate nicht als belegt an. 2007 erfolgte (vermeintlich endgültig) dann der Widerruf der Zulassung für kavahaltige Arzneimittel.
Manch einer war allerdings der Meinung, dass das BfArM damit über das Ziel hinausgeschossen war und dem Risiko auch mit einer Unterstellung unter die Verschreibungspflicht hätte begegnen können – gemeinsam mit einer strikten Einhaltung der empfohlenen Dosierung, kurzen Therapiedauer und regelmäßigen Kontrollen der Leberwerte. Und tatsächlich: 2014 nahm der Fall eine unerwartete Wendung – das BfArM unterlag in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen verschiedene Herstellerfirmen. Der Widerruf sei nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es, da andere Maßnahmen zur Risikominimierung hätten ergriffen werden können. Gesagt getan – doch auch die Risikominimierungsmaßnahmen gingen den Herstellern schließlich zu weit. Doch Kava-Kava-Produkte waren noch weitere Jahre im Handel erlaubt.
So kam es, dass der Fall erst 2019 wieder an Fahrt aufnahm, ehe er endgültig zum Stehen kam: Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur bewertete das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Kava-Kava- Arzneimitteln zusammenfassend als ungünstig. Auf dieser Grundlage widerrief das BfArM wieder Zulassung von Kava-Kava-Arzneimitteln.
Stuttgart - 04.12.2022, 07:00 Uhr
Wie Kaba- oder Kakao-Pulver sieht das nicht aus ... (Foto: MysteryShot / AdobeStock)