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Einzelimporte nach § 73 Abs. 3 AMG – Was sie von „normalen“ Importen unterscheidet

Jeden Tag wird in deutschen Apotheken eine Vielzahl von Importarzneimitteln abgegeben. Üblicherweise handelt es sich dabei um Parallelimporte oder Reimporte, die über den Großhandel bezogen werden. Es kann jedoch vorkommen, dass auf dem deutschen Markt keine entsprechenden Arzneimittel verfügbar sind. In solchen Fällen kann es erlaubt sein, Arzneimittel einzeln aus anderen Ländern einzuführen. Welche Regeln zu befolgen sind, erläutert dieses FAQ.