- DAZ.online
- News
- AOKen übernehmen ...
Fehlende Fiebersäfte für Kinder bereiten Apotheken und Eltern seit geraumer Zeit Sorge. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen haben nun beschlossen, einen Beitrag zu leisten, um die Misere zumindest etwas abzuschwächen: Sie übernehmen ab sofort die Mehrkosten, wenn ein Präparat über Festbetrag verfügbar sein sollte und die Apotheke dieses abgibt.
Derzeit rollt eine Welle der Atemwegserkrankungen über Deutschland. Trifft sie Kinder, die dann auch noch fiebern, dürften Eltern schon froh sein, wenn sie überhaupt irgendeinen Fiebersaft in der Apotheke bekommen, mag nun Paracetamol oder Ibuprofen der Wirkstoff sein oder der Preis ein bisschen höher. Schon lange ist es schlecht bestellt um die Verfügbarkeit – der Hinweis darauf, dass die Engpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diese nicht enthält, kann über die reelle Situation nicht hinwegtäuschen. Schließlich gibt es keine Meldepflicht, schon gar nicht für Wirkstoffe, die nicht als „versorgungsrelevant“ gelten.
Mehr zum Thema
Änderungen bei Festbeträgen
Höhere Festbeträge für fünf Gruppen – auch für Paracetamol
Aus Tabletten und Zäpfchen
Paracetamol und Ibuprofen für Kinder aus Fertigarzneimitteln herstellen
Ist der betreffende Saft fürs Kind ärztlich verordnet und gibt es in der Apotheke nur ein Präparat über Festbetrag – zum Beispiel Benuron –, fallen für die Eltern Mehrkosten an. Für AOK-Versicherte soll damit vorübergehend Schluss sein. Wie der AOK-Bundesverband am heutigen Donnerstag mitteilt, haben die elf AOKen beschlossen, bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder ab sofort anfallende Mehrkosten zu übernehmen. Die Ausnahmeregelung soll zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende März 2023 gelten.
„Wir wollen in der angespannten Situation für etwas Entlastung sorgen“, erklärte dazu die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Angesichts der zunehmenden Lieferengpässe mahnt die Verbandschefin zugleich „effektive Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich“ an. Sie verweist darauf, dass die AOK-Gemeinschaft bereits vor zwei Jahren in einem Positionspapier Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln Vorschläge hierzu gemacht habe – zum Beispiel für ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen der Hersteller zu Lieferschwierigkeiten. Außerdem sollten Bevorratung und Lagerhaltung beim Großhandel sowie bei pharmazeutischen Unternehmen ausgebaut werden. „Bevor reflexartig an der Preisschraube zulasten der Beitragszahlenden gedreht wird, müssen diese Maßnahmen in der angekündigten Gesetzgebung erst einmal umgesetzt werden“, fordert Reimann.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich angekündigt, noch vor Weihnachten Eckpunkte für ein „Generika-Gesetz“ vorzulegen, mit dem Engpässen begegnet werden soll. Mit Hilfe des Bundeswirtschaftsministeriums soll dazu auch das Vergaberecht geändert werden – ob dies im Sinne der AOKen geschieht, die auf ihre Exklusivverträge schwören, muss sich zeigen.
2 Kommentare
vollkommen überflüssiges Nachfragemonopol
von Thomas B am 08.12.2022 um 18:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: vollkommen überflüssiges
von Tim Olol am 09.12.2022 um 21:41 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.