Aufnahme in die Spezifikation

Hersteller müssen Laufzeitverlängerung der TI-Konnektoren umsetzen

Stuttgart - 09.12.2022, 13:45 Uhr

Die Laufzeitverlängerung der Konnektoren ist nun in der Spezifikation verankert. (s / Foto: Schelbert)

Die Laufzeitverlängerung der Konnektoren ist nun in der Spezifikation verankert. (s / Foto: Schelbert)


Ob TI-Konnektoren tatsächlich nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen, ist seit langem ein Streitthema. Ja, nein, später – die Meinungen gingen weit auseinander. Nun findet sich die Option der Laufzeitverlängerung aber in der Spezifikation und muss von den Herstellern umgesetzt werden. Finanziert werden soll das Update über die neuen TI-Pauschalen.

Kann man die Laufzeit von TI-Konnektoren per Software-Update verlängern oder sind die Geräte, die zu Tausenden in deutschen Arztpraxen und Apotheken stehen mit Ablauf ihrer Zertifikate schrottreif? Darüber wird seit Monaten diskutiert. IT-Experten, unter anderem vom Chaos-Computer-Club, halten ein Update und somit die Weiternutzung der Konnektoren für möglich. Die Gematik plädierte lange für einen Austausch. Später ruderte sie zumindest teilweise zurück. Zwar bleibe der Konnektortausch kurzfristig die beste Lösung, hieß es im Oktober. So sei er bei allen Zertifikaten, deren Gültigkeit bis August 2023 abläuft, wegen veralteter Technik die einzig sinnvolle Alternative. Der Hardwaretausch sei als insgesamt sicherste und wirtschaftlichste Lösung identifiziert worden. Für Zertifikate, deren Gültigkeit nach August 2023 endet, sollen aber Alternativen angeboten werden, zum Beispiel eine Laufzeitverlängerung.

Nun findet sich diese Option der Laufzeitverlängerung von Konnektoren via Software-Update auch in der aktualisierten Spezifikation, die die Gematik am gestrigen Donnerstag veröffentlicht hat. Die Laufzeitverlängerung ist damit für die Hersteller verpflichtend umzusetzen. Die Spezifikationen ermöglichten somit, dass die Laufzeit von TI-Konnektoren nach Ablauf einer fünfjährigen Betriebsdauer um maximal drei Jahre verlängert werden kann, heißt es in einer Mitteilung der Gematik.

Finanzierung über neue TI-Pauschalen

Doch wie sieht es mit der Refinanzierung aus? Ohne wird die Option, die Laufzeit zu verlängern, wohl kaum Akzeptanz finden. Bislang ist nur eine Refinanzierung vereinbart, wenn der Konnektor ausgetauscht wird. Abhilfe sollen hier die neuen TI-Pauschalen schaffen, die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEntG) beschlossen wurden. Diese Pauschalen soll dann künftig nicht nur den Austausch, sondern auch die Nutzung anderer Optionen zur Anbindung an die TI abdecken. Die neue Finanzierungsvereinbarung wird derzeit von den Bundesmantelvertragspartnern erarbeitet.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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