- DAZ.online
- News
- Politik
- Plattformen sollen beim ...
Schriftliche Frage
Plattformen sollen beim Einlösen von E-Rezepten außen vor bleiben
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, das Einlösen von E-Rezepten über Plattformen zu ermöglichen. Das stellt Staatssekretär Edgar Franke auf eine Schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel klar. Hingegen werde zu prüfen sein, ob die an die TI angebunden Apotheken sich der von Dritten bereitgestellten Plattformen bedienen dürfen.
Das Thema Plattformen bewegt: Ist es aus Sicht der Bundesregierung ein Wettbewerbsnachtteil für Vor-Ort-Apotheken gegenüber EU-Versendern, dass über sie keine E-Rezept eingelöst werden können? Schließlich sind Plattformen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Das wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wissen. Ebenso, ob die Bundesregierung plant, Apotheken und ihren Kunden eine Abwicklung des E-Rezepts über Plattformen und Plattformanbietern ihrerseits auch ohne TI-Anschluss die Verarbeitung von Verordnungsdaten zu ermöglichen.
Mehr zum Thema
Entwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
E-Rezept: Was wird aus den Schnittstellen für Drittanbieter?
Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
ABDA begrüßt Schnittstellen-Pläne
Bundestag beschließt Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Anschub für die Digitalisierung im Gesundheitswesen
Beantwortet hat die schriftliche Frage des CDU-Politikers der BMG-Staatssekretär Edgar Franke (SPD). Er stellt klar, dass E-Rezepte nur in der TI abgerufen werden können – also nur von Apotheken und (EU-)Versendern, die an diese angeschlossen sind. „Ein Abruf von E-Rezepten aus der Telematikinfrastruktur über Apotheken-Plattformen, die nicht zur Einlösung von E-Rezepten berechtigt sind, ist unabhängig vom eigentlichen Sitz der Apotheke weder für Apotheken vor Ort noch für Versandapotheken zulässig.“ Ein Wettbewerbsnachteil für Apotheken vor Ort bestehe hierdurch nicht, so Franke.
Die Versicherten entscheiden, ob sie ihr E-Rezept in einer Apotheke vor Ort oder bei einem Arzneimittelversender einlösen wollten, erläutert der Staatssekretär weiter. Bei allen Einlösewegen sei ihr Recht auf freie Apothekenwahl sicherzustellen. Und: „Es ist derzeit nicht geplant, eine Einlösung von E-Rezepten auch über Apotheken-Plattformen zu ermöglichen.“
Neue Schnittstellenregelung im Sozialgesetzbuch V
Weiterhin verweist Franke auf die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz einzuführende Schnittstellen-Regelung im Sozialgesetzbuch V. Ein neuer § 361a SGB V wird künftig regeln, wer über eine Schnittstelle berechtigt ist, auf E-Rezept-Daten zuzugreifen, um Versicherten dadurch Mehrwertangebote unterbreiten zu können. Voraussetzung ist auch hier, dass diese „Berechtigten“ an die TI angebunden sind. Zu ihnen werden auch Apotheken gehören.
Details zur technischen Datenübermittlung, zur Datennutzung oder auch zu den Verarbeitungszwecken sind aber nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung noch in einer Rechtsverordnung des BMG zu konkretisieren. Dazu Franke: „In diesem Rahmen ist dann auch zu prüfen, inwieweit für Apotheken bei Wahrnehmung der für sie eingeräumten Möglichkeit des Unterbreitens von Mehrwertangeboten auch die Möglichkeit bestehen wird, sich der Dienste und Infrastrukturen zu bedienen, die durch Dritte, beispielsweise Apotheken-Plattformen, bereitgestellt werden. Eine Inanspruchnahme Dritter durch Apotheken muss die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten sowie datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigen.“ Der Staatssekretär verweist zudem nochmals darauf, dass die neue Norm nicht vorsieht, dass Rezeptdaten, die eine Einlösung des E-Rezepts ermöglichen, über die Schnittstelle abgerufen werden können.
Rüddel: Offizinen gegenüber dem Versandhandel stärken
Rüddel ist mit der Antwort nicht ganz zufrieden. Er betont in einem Statement, dass es nicht Ziel der Digitalisierung sein könne, das E-Rezept auszudrucken, um es dann in der Apotheke einzulösen. „Wir brauchen deshalb möglichst viele und möglichst unkomplizierte Zugänge, um E-Rezepte einzulösen. Dazu gehört meines Erachtens auch der Zugang über die Apothekenplattformen, um niedergelassenen Apotheken, die oftmals nicht über die gleiche digitale Infrastruktur verfügen wie ausländische Versandapotheken, einen zusätzlichen Kanal zu ermöglichen und damit die Offizin zu stärken.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.