Neues für Allergiker, Raucher und bei Durchfall

Dymista und Asmoken bald ohne, Pentofuryl bald auf Rezept?

Stuttgart - 13.12.2022, 13:45 Uhr

Kennen Sie den Wirkstoff Cytisin zur Raucherentwöhnung? (s / Foto: Rumkugel / AdobeStock) 

Kennen Sie den Wirkstoff Cytisin zur Raucherentwöhnung? (s / Foto: Rumkugel / AdobeStock) 


Im neuen Jahr wird der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht über die Entlassung aus der Rezeptpflicht von vier Wirkstoff(kombinationen) beraten. Drei davon – Bilastin oral, Olopatadin am Auge und Azelastin/Fluticasonpropionat als Nasenspray – könnten künftig die Produktpalette in der Selbstmedikation von Allergikern erweitern. Spannend ist aber auch der Wirkstoff Cytisin, der künftig zur Raucherentwöhnung rezeptfrei zur Verfügung stehen könnte. 

Am 25. Januar 2023 wird wieder einmal der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht tagen. Die Tagesordnung wurde bereits vergangenen Montag veröffentlicht. Demnach soll das Antihistaminikum Bilastin in der 10-mg-Dosierung zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Erst im vergangenen Februar war für die 20-mg-Dosierung die Verschreibungspflicht aufgehoben worden, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist. Allerdings ist das einzige Präparat, das in Deutschland Bilastin enthält, laut Lauer-Taxe aktuell nicht mehr im Handel (Bitosen 20 mg Tabletten). Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht wirft also die Frage auf, ob die 10-mg-Dosierung künftig neu eingeführt wird. 

Außerdem könnte sich die Produktpalette der Selbstmedikation von Allergikern um ein weiteres Präparat erweitern: Olopatadin soll zur Anwendung am Auge aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Derzeit sind zwei verschiedene Augentropfen-Präparate im Handel (von Novartis und Micro Labs). Zudem ist das Antihistaminikum in dem Nasenspray „Ryaltris“ von Berlin Chemie enthalten. Und zwar in einer Kombination mit Mometasonfuroat.

Eine solche Kombination aus Antihistaminikum und Corticoid  – allerdings aus Azelastin und Fluticasonpropionat – könnte überdies bald rezeptfrei erhältlich sein. Auch zu solchen Zubereitungen zur nasalen Anwendung gibt es nämlich einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. Eine solche Zubereitung wird in der Lauer-Taxe unter dem Handelsnamen „Dymista“ von Meda Pharma gelistet.

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Erst seit Dezember 2020 ist Asmoken® zur Raucherentwöhnung auf dem deutschen Markt erhältlich. Darin ist der sekundäre Pflanzeninhaltsstoff des Goldregens, Cytisin, enthalten. Cytisin konkurriert mit Nicotin um dieselben Rezeptoren und verdrängt Nicotin allmählich aufgrund seiner stärkeren Bindungsaffinität. So sollen Entzugserscheinungen von Nicotin-Abhängigen gelindert werden. Noch ist das Arzneimittel verschreibungspflichtig. Doch auch hierzu liegt laut der Tagesordnung für den 23. Januar ein Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht vor.

Und dann gibt es noch den umgekehrten Fall: Das Präparat „Pentofuryl“ mit dem Wirkstoff Nifuroxazid ist derzeit lediglich apothekenpflichtig. Jetzt liegt allerdings ein Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht vor. Nifuroxazid gilt als eines der am stärksten antibakteriell wirksamen Nitrofuranderivate und ist bei akuter Diarrhoe „bakteriellen Ursprungs ohne Zeichen einer invasiven Erkrankung“ indiziert. Bei Veränderung des Allgemeinzustandes, Fieber oder infektiös-toxischen Symptomen oder Blutbeimengungen im Stuhl soll es deshalb nicht zum Einsatz kommen. Die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht klingt unter diesem Blickwinkel nicht weit hergeholt.

Apotheker:innen dürfen jetzt also gespannt sein, was das Jahr 2023 neues für die Selbstmedikation bringen – oder ihr auch nehmen – wird.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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