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Fristende zum Jahreswechsel
Keine Pseudoarztnummern mehr für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement keine Pseudoarztnummern mehr tragen. Die Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummern bei solchen Rezepten für Ärzte in Reha-Einrichtungen und im Entlassmanagement endet zum Jahreswechsel.
Süsel – Erstellt am 21.12.2022, 08:15 Uhr

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BMG: Dreimonatsfrist für höheres Apothekenhonorar
Am 20. September bespricht der Bundesrat erstmals die von
der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Läuft alles nach Plan, könnte
anschließend ein Teil der Reform in Kraft treten, nämlich eine Sammelverordnung
zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung
der Apothekenbetriebsordnung. DAZ.online hatte berichtet, dass die Verordnung
schon Ende September gültig werden könnte. Das Bundesgesundheitsministerium
weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum
Apothekenhonorar eine dreimonatige Frist gibt.
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der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Läuft alles nach Plan, könnte
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zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung
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weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum
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