Fristende zum Jahreswechsel

Keine Pseudoarztnummern mehr für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement keine Pseudoarztnummern mehr tragen. Die Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummern bei solchen Rezepten für Ärzte in Reha-Einrichtungen und im Entlassmanagement endet zum Jahreswechsel.