Für das dritte Quartal 2022

NNF schüttet mehr als 6,2 Millionen Euro für TI-Refinanzierung aus

Stuttgart - 23.12.2022, 14:30 Uhr

15.566 Apotheken haben bislang die Refinanzierung für die TI-Erstausstattung beantragt. (Foto: Schelbert) 

15.566 Apotheken haben bislang die Refinanzierung für die TI-Erstausstattung beantragt. (Foto: Schelbert) 


Mehr als 15.000 Apotheken erhalten in diesen Tagen Geld vom NNF zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen für die TI. In diesem Zusammenhang weist der NNF darauf hin, dass erst 15.566 der derzeit aktiven öffentlichen Apotheken einen Antrag auf Erstattung der Erstausstattung, die eigentlich überall vorhanden sein sollte, gestellt haben.

Neben der Auszahlung der Gelder für die Notdienste kümmert sich der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) auch um die Refinanzierung der Erstausstattung und der laufenden Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) für die Apotheken. Dieser Tage ist es wieder einmal so weit: Laut einer Mitteilung werden so insgesamt 6.276.838 Euro als Zuschuss für die Aufwendungen für die TI an die öffentlichen Apotheken ausgeschüttet. Darin enthalten sind Zuschüsse für die Erstausstattung, die laufenden Betriebskosten, das PTV-4-Update und die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) für angestellte Apotheker. Das Geld kommt von den Krankenkassen.

Mehr zum Thema

Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

DAV und GKV-Spitzenverband sollen neue TI-Pauschale vereinbaren

372 Apotheken haben im dritten Quartal 2022 einen Antrag auf Refinanzierung ihrer Erstausstattung für die Telematikinfrastruktur gestellt. 2.006.311 Euro werden hierfür an die Apotheken überwiesen. Im Durchschnitt bekommt jede Betriebsstätte eine Auszahlungssumme von rund 5.393 Euro. 

Die jeweilige Summe pro Apotheke setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: dem Zuschuss für das Erstausstattungs-Bundle, der Förderung der SMC-B-Smartcard, den Kosten für den HBA der Inhaberinnen und Inhaber und dem Zuschuss für Handscanner und für zusätzliche stationäre Kartenterminals, deren Anzahl abhängig von der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen ist. Zudem sind die laufenden Betriebskostenpauschalen enthalten, die zwischen Inbetriebnahme und dem Ende des dritten Quartals angefallen sind. Noch haben nicht alle derzeit aktiven Apotheken die Refinanzierung beantragt: 15.566 sind es derzeit.

Keine Bescheide für die laufenden Kosten

Apotheken, die die Erstausstattung bereits refinanziert bekommen haben und daher nur die Betriebskostenpauschale erhalten, haben jedoch keinen schriftlichen Bescheid erhalten. Ein Hinweis, dass so verfahren wird, befand sich im Bescheid für die Erstausstattung. Insgesamt 15.155 Apotheken haben für das dritte Quartal eine entsprechende Förderung (aber keinen zusätzlichen postalischen Bescheid) mit einer Gesamthöhe von 3.202.326,15 Euro erhalten. Noch vor Weihnachten versendet der NNF 1.690 Bescheide mit TI-Refinanzierungen an die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland .

562 Apotheken haben einen Antrag auf Refinanzierung des PTV-4-Updates gestellt, das für die Verarbeitung der elektronische Patientenakte notwendig ist. Insgesamt 311.360 EUR schüttet der NNF hierfür aus.

Rund 750.000 Euro für HBA

650 Apotheken haben im dritten Quartal 2022 einen Antrag auf Förderung der HBA für Angestellte gestellt. Insgesamt wurden die HBA von 1.587 Approbierten und Pharmazie-Ingenieuren so refinanziert. Ferner werden die HBA von 122 Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in 108 Apotheken gefördert. Der Gesamtzuschuss für die 758 Anträge beläuft sich auf 756.841 Euro.

1.482 Apotheken haben bislang einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte für stationäre eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) gestellt, die Probleme mit elektrostatischer Entladung beheben. Bis zu zwei Geräte werden auf Antrag mit je 27,85 EUR refinanziert.

Künftig Erstattung über monatliche Pauschale

Die Systematik der Finanzierung und Erstattung wird sich zum 1. Juli 2023 ändern. Die Ampelfraktionen wollen das umstellen. Die Vorgaben finden sich im kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Demnach sollen Apotheken und Ärzte künftig eine monatliche Pauschale für alles von den Krankenkassen erhalten. Einmalzahlungen, mit denen bislang nicht nur die Erstausstattung, sondern zum Beispiel auch die Betriebskosten für die Heilberufsausweise für die kommenden fünf Jahre beglichen werden, soll es dann nicht mehr geben. Das Nähere zur Höhe und zu den der Berechnung zugrunde zu legenden Komponenten und Diensten sowie zur Abrechnung der TI-Pauschale für die Apotheken sollen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. April vereinbart werden.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.