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Indisches Auftragsinstitut
Auf Probleme bei Bioäquivalenzstudien folgen Rückrufe
Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte die DAZ darüber berichtet, dass einer ganzen Reihe von Generika in Europa der Rückruf droht. In Deutschland blieb es dann jedoch lange still. Ende des Jahres 2022 folgten nun doch noch Rückrufe für Alfacalcidol von Hexal und 1A Pharma über die AMK. Weitere dürften folgen.
Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) am 30. Dezember 2022 bekannt gab, ruft die Firma 1A Pharma GmbH alle Chargen der Produkte Alfacalcidol-1A Pharma® 0,25 µg; Alfacalcidol-1A Pharma® 0,5 µg und Alfacalcidol-1A Pharma® 1 µg in den Packungsgrößen 50 und 100 Weichkapseln zurück. Außerdem gibt es einen entsprechenden Rückruf für Alfacalcidol von Hexal. Beide Marken gehören zur Sandoz-Gruppe. Das Vitamin D₃-Analogon Alfacalcidol wird bei Störungen des Calcium- und Phosphatstoffwechsels angewendet – wie Rachitis und Osteomalazie.
In beiden Rückrufen heißt es lediglich: „Der Rückruf erfolgt aus regulatorischen Gründen und im Zusammenhang mit der AMK-Mitteilung vom 19. Dezember 2022 […]. Ein weiteres Inverkehrbringen ist gemäß § 30 Abs. 4 AMG nicht gestattet, da das Ruhen für die entsprechenden Zulassungen angeordnet wurde.“ Was steckt dahinter?
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Wegen schlechter Datenqualität
EMA empfiehlt Ruhen von etwa 100 Generikazulassungen
Grund für den Rückruf sind Unregelmäßigkeiten bei dem Auftragsforschungsinstitut „Synchron Research Services“ mit Sitz in Indien. Das Unternehmen hatte für rund 100 zugelassene Generika Bioäquivalenzstudien durchgeführt, die in der Europäischen Union auf dem Markt sind. Dabei gab es ernste Bedenken hinsichtlich des Qualitätsmanagementsystems und der Zuverlässigkeit der an diesem Standort erhobenen Daten, erklärte die AMK am 19. Dezember 2022.
Von einem Gutachten des Humanarzneimittel-Ausschusses der EMA (CHMP) im Mai 2022 bis zum ersten Rückruf hat es einige Zeit gedauert. Wie einer Meldung der AMK zu entnehmen ist, hatten nämlich mehrere Zulassungsinhaber im Juli 2022 eine erneute Überprüfung durch den CHMP beantragt. Dieser änderte seine Einschätzung jedoch nicht und verabschiedete am 15. September 2022 sein endgültiges Gutachten. Eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung der Europäischen Kommission gilt seit dem 28. November 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Welche (weiteren) Arzneimittel betroffen sind, kann der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entnommen werden. In der Anlage „Arzneimittel, für die mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Zulassung angeordnet wird“ stehen neben Alfacalcidol beispielsweise auch Ibuprofen von Axcount und Rosuvastatin von Micro Labs.
Um eine Wiederaufnahme ihrer Lizenz zu bewirken, müssen betroffene Zulassungsinhaber Bioäquivalenzdaten aus anderen Quellen nachreichen. Für versorgungskritische Arzneimittel gibt es allerdings eine Sonderregelung: Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, kann das Ruhen der Zulassung aufgeschoben werden. Bei keinem der betroffenen Arzneimittel soll es Hinweise auf Schäden oder mangelnde Wirksamkeit geben. Betroffene Patient:innen sollen sich für weitere Informationen an ihre Ärztin oder ihren Arzt bzw. Apothekerin oder Apotheker wenden, es sollen mehrere Alternativen zur Verfügung stehen.
In der Vergangenheit hat es immer wieder mit in Indien durchgeführten Studien Probleme gegeben, die DAZ berichtete darüber:
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