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Bis 17. Januar zeichenbar
Herstellerrabatt: Petition für Entlohnung und Wegfall des Haftungsrisikos
Apotheken erbringen für die Kassen eine ganz Reihe von Leistungen ohne gesonderte Vergütung, beispielsweise das Inkasso des Herstellerrabatts. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sie bei Ausfall, zum Beispiel bei Insolvenz des Herstellers oder des Rechenzentrums, haften müssen. Eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag fordert nun, das zu ändern. Sie kann noch bis 17. Januar 2023 gezeichnet werden.
Seit 1. Januar 2023 erhalten die Krankenkassen für ein Jahr lang für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel, die nicht patentfrei sind und keinem Festbetrag unterliegen, einen Abschlag in Höhe von 12 Prozent des Abgabepreises ohne Mehrwertsteuer von der Pharmaindustrie. Diesen sogenannten Herstellerrabatt, der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz temporär um 5 Prozentpunkte erhöht wurde, strecken bekanntermaßen die Apotheken vor und bekommen ihn später von den Unternehmen zurückerstattet – im Regelfall über die Apothekenrechenzentren.
Kann das Rechenzentrum oder der Hersteller nicht zahlen, sind die Apotheken die Dummen – sie bleiben auf dem Rabatt sitzen. Und das sind bei 7 beziehungsweise12 Prozent des Herstellerabgabepreises nicht unerhebliche Summen. Eine Extravergütung für diese Inkassoleistung, die zudem das Ausfallrisiko etwas abfedert, gibt es nicht. Das ärgert die Apothekerschaft schon lange. So wurde beispielsweise beim Deutschen Apothekertag im vergangenen Herbst in München die Forderung erhoben, ein Honorar für das Inkasso des Herstellerabschlags einzuführen und die Apotheken beim Herstellerabschlag nicht mehr für den Zahlungsausfall von Herstellern haften zu lassen.
Ein Apotheker aus Hessen hat nun eine Petition mit genau dieser Forderung eingereicht.
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Mit der Petition wird gefordert, Apotheken nicht für den Ausfall des Herstellerabschlags (z. B. durch Insolvenz des Herstellers oder Abrechnungszentrums) haften zu lassen und sie zudem für das Inkasso des Herstellerabschlags angemessen zu entlohnen.
In der Begründung wird erläutert, dass der Herstellerabschlag ein Rabatt ist, den die Hersteller den Krankenkassen bei Arzneimitteln gewähren müssen, die die Apotheken an die Versicherten abgegeben haben. Dass die Abrechnung nicht direkt zwischen den Herstellern und den Krankenkassen erfolgt, sondern über den Umweg der Apotheken und deren Abrechnungszentren, sei einzig aus Praktikabilitätsgründen so festgelegt worden. Dass die Apotheken dabei aber in Vorleistung gehen müssen, wodurch bei Zahlungsausfall ein Haftungsrisiko entsteht, ist in den Augen des Petenten ungerecht. Es sei nicht vertretbar, dass die Apotheken dieses Risiko übernehmen und für Ausfälle geradestehen sollen, ist in der Begründung zu lesen.
Zurzeit erbringen die Apotheken und die von ihr beauftragten Abrechnungszentren diese Leistung ohne entsprechende Vergütung. Nutznießerinnen dieser von der Apotheke erbrachten Leistung seien allein die Krankenkassen. Deshalb müsse der Aufwand für die erbrachte Leistung auch angemessen entlohnt werden.
Bei 50.000 muss sich der Petitionsausschuss damit befassen
Die Petition kann noch bis 17. Januar gezeichnet werden. Erreicht sie das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichner:innen muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zumindest mit dem Thema befassen. Das heißt allerdings lange nicht, dass die Forderung auch umgesetzt wird. So hatte beispielsweise vor etwas mehr als drei Jahren Benedikt Bühler, damals noch Pharmaziestudent, über 400.000 Unterstützer:innen für seine Petition für ein Rx-Versandverbot zusammengetragen. Ende Januar 2020 stand das Thema dann auch im Petitionsausschuss auf der Tagesordnung. Überzeugen konnte er die damalige Regierung um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber bekanntermaßen nicht.
4 Kommentare
Inkasso
von Wolfgang Steffan am 16.01.2023 um 11:10 Uhr
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Herstellerrabatt auch für PKV
von Bernhard Seuling am 09.01.2023 um 12:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Petition - nur im Bereich der GKV
von Bernhard Seuling am 04.01.2023 um 10:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Petition - nur im Bereich der GKV
von Kronen-Apo am 05.01.2023 um 21:48 Uhr
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