Muss die Pflicht, bereits vor dem vierten Krankheitstag eine AU vorzulegen, für alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen gelten oder kann das innerhalb des Teams unterschiedlich geregelt sein?
Die Apothekenleitung darf in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine AU ab dem ersten Tag verlangt wird. Die Entscheidung muss zwar nicht für alle Mitarbeitenden und für jeden Fall gleich sein, sie darf aber nicht schikanös sein. Das wäre meines Erachtens der Fall, wenn man nur einen bestimmten Mitarbeitenden verpflichten würde, bei jeder Erkrankung ab dem ersten Tag eine AU vorzulegen, die anderen Mitarbeitenden generell davon ausnimmt.
Kann man auch bei einem schon länger bestehenden Arbeitsverhältnis plötzlich früher eine AU einfordern, zum Beispiel weil man den Verdacht hat, dass jemand blaumacht? Und wenn ja, wie setzt man das um? Bedarf es einer Vertragsänderung?
Man dürfte bei einem Mitarbeiter fordern, dass dieser zukünftig ab dem ersten Tag eine AU vorlegt. Der Arbeitsvertrag muss grundsätzlich nicht geändert werden, weil das ja nach der gesetzlichen und tariflichen Regelung zulässig ist. Das muss so rechtzeitig angekündigt werden, dass der Mitarbeiter darauf reagieren kann. Man kann also nicht rückwirkend eine AU ab dem ersten Tag verlangen.
Was droht Mitarbeiter:innen, die sich weigern, eine AU vorzulegen?
Ihnen droht eine Abmahnung, das heißt die Ankündigung einer Kündigung bei Wiederholung dieses Verhaltens. Und eine Weigerung des Arbeitgebers, das Gehalt zu zahlen. Es würde ja ein berechtigter Grund bestehen, die behauptete AU anzuzweifeln.
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