Einlösung von E-Rezepten

Mit Clickdoc direkte Weiterleitung in die Apotheke

Traunstein - 16.01.2023, 12:16 Uhr

Mit Clickdoc können nun auch Zugangsdaten für E-Rezepte übermittelt werden. (Screenshot: cgm.com / DAZ)

Mit Clickdoc können nun auch Zugangsdaten für E-Rezepte übermittelt werden. (Screenshot: cgm.com / DAZ)


Die Zuweisung von E-Rezepten an eine Apotheke soll eigentlich ausschließlich über die E-Rezept-App der Gematik erfolgen. Doch nun bietet die Compugroup Medical Ärzten eine Lösung an, mit der diese ihren Patienten die direkte Weiterleitung der Zugangsdaten für ihre Verordnung an eine Apotheke ermöglichen.

Die digitale Übermittlung der E-Rezepte geht nur langsam voran, da den meisten Versicherten die technischen Voraussetzungen – Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, PIN und NFC-fähiges Smartphone – fehlen. Doch es geht viel einfacher, teilt die Compugroup Medical (CGM) mit – dank der Kommunikationsplattform Clickdoc. Diese bietet bereits seit Jahren Ärzten und Patienten Lösungen für Online-Terminbuchungen, Terminerinnerungen und Videosprechstunden an. Neuerdings ermöglicht sie Patienten auch, die Zugangsdaten für ihre E-Rezepte direkt an Apotheken weiterzuleiten – eine Funktion, die bislang der E-Rezept-App der Gematik vorbehalten war.

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„Mit Clickdoc E-Rezept steht eine voll digitale Lösung zur Verfügung, die die Bereitstellung von E-Rezepten in der Praxis nicht nur erleichtert, sondern auch höchste Sicherheitsanforderungen erfüllt“, heißt es in der Pressemeldung. Das funktioniert folgendermaßen: Der Arzt stellt das E-Rezept wie gewohnt aus, die Verordnung wird auf dem Server der Gematik hinterlegt. Dann wird es spannend: „Mit nur einem Klick übergeben Sie einen Code für das E-Rezept. Diesen können Sie mit dem Clickdoc E-Rezept automatisiert als SMS oder E-Mail an Patientinnen und Patienten übermitteln“, heißt es auf der CGM-Website.

Rundum-Versorgung von zu Hause aus

Wie es genau geht, erklärt die CGM-Pressestelle: Der Patient wird auf die Clickdoc-Website geleitet. Gibt er dort sein Geburtsdatum ein, bekommt er den QR-Code für sein E-Rezept. Diesen kann er in der Apotheke vorzeigen und seine Medikamente abholen. Alternativ kann er seine Verordnung direkt an eine Apotheke weiterleiten: „Wählen Sie in der Menüführung ‚Medikamente online reservieren oder liefern lassen‘. Nach kurzer Anmeldung auf Clickdoc können Sie sich Ihre Medikamente nach Hause liefern oder zur Abholung reservieren lassen“, informiert die Website.

Damit wird den Patienten eine Rundum-Versorgung von zu Hause aus angeboten: „Sie benötigen einen Arzt oder Ärztin, doch können das Haus nicht verlassen? Dann buchen Sie doch direkt über Clickdoc eine Videosprechstunde. Während dieser erhalten Sie per SMS den Link zu Ihrem E-Rezept. Folgen Sie dem Link zu Clickdoc und zur sicheren Authentifizierung. Sie können nun entweder die Medikamente in Ihrer Apotheke reservieren oder auch direkt nach Hause liefern lassen.“ Das Ganze ist sowohl für den Patienten als auch für den Arzt, der CGM-Kunde ist, kostenlos.

„Kein von der Gematik spezifizierter Übertragungsweg“

Doch wie sieht die rechtliche Seite aus? Auf Nachfrage erklärt die CGM-Pressestelle, dass diese Vorgehensweise mit der Gematik und mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sei. Auch bei der Gematik hat man offenbar keine Probleme mit der Bereitstellung des E-Rezepts über die Clickdoc-App. Auf Nachfrage stellt die Pressestelle klar: „Der Gesetzgeber hat die Gematik beauftragt, die einzige App zu bauen, mit der Patient:innen direkt auf die eigenen E-Rezepte und Protokollinformationen auf dem Fachdienst zugreifen können. (...) Patienten können ebenso nur über die App der Gematik den Status ihrer E-Rezepte einsehen, die Dispensierinformationen der Apotheke nach der Abgabe betrachten oder sofern gewünscht vor Zuweisung an eine Apotheke ein E-Rezept auch mal vom Fachdienst löschen.“ 

Zu Clickdoc heißt es: „Die App Clickdoc der CGM ermöglicht es Ärzten nach Upload des E-Rezeptes in den Fachdienst die Zugangsinformationen eines E-Rezeptes (...) an diese App der CGM zu senden. Dies ist kein von der Gematik spezifizierter Übertragungsweg.“ Bezüglich der rechtlichen Grundlagen zu Lösungen einzelner Hersteller verweist die Gematik auf das Bundesgesundheitsministerium. Dort hat die Redaktion ebenfalls um eine rechtliche Einschätzung gebeten – aber bislang keine Antwort bekommen.

Die ABDA ist skeptisch

Die ABDA äußert sich auf Nachfrage durchaus skeptisch. Sie betont, dass bei der Ausstellung von E-Rezepten die Zugangsdaten nur direkt an den Patienten übermittelt werden dürfen und dass hierzu nach § 360 Abs. 2 Satz 1 SGB V die Dienste der Telematik-Infrastruktur genutzt werden müssen. „Jetzt auf den Markt drängende Dienste, welche hier zusätzliche Übertragungswege für den Token anbieten, müssen hinsichtlich dieser Regelungen geprüft werden“, heißt es weiter. „Die Gematik wird solche Lösungen nach eigener Aussage weder prüfen noch fördern oder bewerben. Eine dezidierte Bewertung von solchen Diensten können wir ohne Vorlage einer Spezifikation nicht leisten. Generell stehen wir aber allen Übertragungswegen, welche den sicheren Raum der TI verlassen, skeptisch gegenüber.“ 


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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