Richtig mit Rabattverträgen umgehen
Haben Rabattverträge immer Vorrang?
Ja. Wenn ein Arzneimittel verordnet wurde und dieses oder ein Arzneimittel, das alle Aut-idem-Kriterien erfüllt, rabattiert ist, so ist dies vorrangig abzugeben. Sind mehrere Arzneimittel innerhalb einer solchen aut-idem-vergleichbaren Gruppe rabattiert, darf unter diesen frei gewählt werden.