Spikevax ab 12. März nicht mehr verwendbar

Erstgenerationenimpfstoff von Moderna – Bestellung nur noch bis Ende Februar

Stuttgart - 07.02.2023, 10:45 Uhr

Bald ist das „originale“ Spikevax von Moderna nicht mehr bestellbar und auch nicht mehr verwendbar. (x / Foto: Trsakaoe / AdobeStock)

Bald ist das „originale“ Spikevax von Moderna nicht mehr bestellbar und auch nicht mehr verwendbar. (x / Foto: Trsakaoe / AdobeStock)


Arztpraxen können den ursprünglichen Corona-Impfstoff von Moderna letztmalig am 28. Februar in den Apotheken bestellen. Und weil die Haltbarkeit nicht mehr lange gilt, muss er dann auch zügig bis zum 12. März verbraucht werden. Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Zur Grundimmunisierung steht dieser Erstgenerationenimpfstoff dann also nicht mehr zur Verfügung.

„Der Erstgenerationenimpfstoff Spikevax® von Moderna steht ab Mitte März in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Die im Zentrallager des Bundes noch vorrätigen Dosen erreichen am 12. März das maximale Verfalldatum“, informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vergangene Woche in ihrem „Praxisnachrichten“-Newsletter. Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werde keine weitere Anlieferung des Impfstoffs im Zentrallager erwartet. „Für Arztpraxen heißt das, dass sie das Vakzin letztmalig am 28. Februar für die Woche ab 6. März bestellen können“ und verbraucht werden muss dieser letzte Impfstoff dann bis zum 12. März.

Zur Grundimmunisierung stünden nach Wegfall des Moderna-Vakzins weiterhin die Impfstoffe Comirnaty Original, Valneva und Janssen zur Verfügung, so die KBV. Die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) empfiehlt auch Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung. Allerdings ist dieser vorerst nicht lieferbar, wie die KBV am 26. Januar informierte. Weitere Lieferungen von Novavax würden für das dritte Quartal 2023 erwartet.

Wie die DAZ Ende vergangenen Jahres berichtete, ist die sogenannte Emergency Taskforce der europäischen Arzneimittelbehörde EMA übrigens der Ansicht, dass sich COVID-19-Impfstoff Comirnaty Orig./BA.4-5 und COVID-19-Impfstoff Spikevax Orig./BA.4-5 nicht nur für Auffrischimpfungen, sondern auch zur Grundimmunisierung eignen – die bivalenten Impfstoffe, die sich gegen Omikron BA.1 richten, allerdings nicht. Offiziell zugelassen sind die angepassten Impfstoffe bislang nur als Booster. Die STIKO empfiehlt die angepassten und bivalenten Moderna-Impfstoffe gegen Corona entsprechend nicht zur Grundimmunisierung


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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