Änderung der BtMVV

Bundesrat stimmt Wegfall der Höchstmengenregelung zu

Berlin - 10.02.2023, 12:15 Uhr

Die Tage der Pflichtangabe „A“ auf Betäubungsmittelrezepten bei Überschreiten der Höchstmenge sind gezählt. (Foto: DAZ)

Die Tage der Pflichtangabe „A“ auf Betäubungsmittelrezepten bei Überschreiten der Höchstmenge sind gezählt. (Foto: DAZ)


Beim Beliefern von Betäubungsmittelrezepten stehen den Apotheken im April Erleichterungen ins Haus: Der Bundesrat hat heute einem Verordnungsentwurf zugestimmt, mit dem das BMG die Höchstmengenregelung abschaffen will. Die Pflichtangabe „A“ bei Überschreiten solcher Höchstmengen fällt damit weg – und in diesem Zuge auch die entsprechenden Prüfpflichten und Retax-Risiken für die Apotheken.

Die Tage des „A“ auf Betäubungsmittelrezepten sind gezählt: Am heutigen Freitag stimmte der Bundesrat einer Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu, wonach die Höchstmengenregelung künftig entfällt. Stichtag ist der 8. April – nach diesem Datum erübrigen sich damit auch aufwendige Prüfpflichten für die Apotheken. Zudem entfällt ein möglicher Grund für Retaxationen.

Im Vorfeld hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer noch Zweifel an diesem Vorhaben angemeldet: In seiner Stellungnahme zur Verordnung plädierte er dafür, die Höchstmengenregelung beizubehalten. „Die Abschaffung von Verschreibungshöchstmenge und -dauer trägt zu einer Bagatellisierung der Verordnung von Betäubungsmitteln bei“, hatten die Gesundheitsexperten der Länder argumentiert. „Die Opioid-Krise in den USA, die bislang so in Deutschland ausgeblieben ist, zeigt deutlich, dass die bagatellisierte Anwendung dieser Arzneimittel große Risiken birgt und die im Umlauf befindlichen Mengen auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen.“

Doch das Plenum folgte den Bedenken des Ausschusses nicht und stimmte dem Verordnungsentwurf zu. Allerdings regt der Bundesrat an, den Wegfall der Höchstmengenregelung bei der ärztlichen Verordnung von Betäubungsmitteln hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betäubungsmittelverkehr engmaschig zu überwachen. Er bittet die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten.

Darüber hinaus sind in der Verordnung Vereinfachungen bei der Substitutionstherapie Opioidabhängiger enthalten – unter anderem verstetigt der Verordnungsgeber damit die erleichterten Pandemie-Regeln auf diesem Gebiet, die sich seiner Auffassung nach bewährt haben.

Die Verordnung muss nun noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt dann im Wesentlichen am 8. April 2023 in Kraft.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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