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Änderung der BtMVV
Bundesrat stimmt Wegfall der Höchstmengenregelung zu
Beim Beliefern von Betäubungsmittelrezepten stehen den Apotheken im April Erleichterungen ins Haus: Der Bundesrat hat heute einem Verordnungsentwurf zugestimmt, mit dem das BMG die Höchstmengenregelung abschaffen will. Die Pflichtangabe „A“ bei Überschreiten solcher Höchstmengen fällt damit weg – und in diesem Zuge auch die entsprechenden Prüfpflichten und Retax-Risiken für die Apotheken.
Berlin – Erstellt am 10.02.2023, 11:15 Uhr

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Bundesrat stimmt Wegfall der Höchstmengenregelung zu
Beim Beliefern von Betäubungsmittelrezepten stehen den Apotheken im April Erleichterungen ins Haus: Der Bundesrat hat heute einem Verordnungsentwurf zugestimmt, mit dem das BMG die Höchstmengenregelung abschaffen will. Die Pflichtangabe „A“ bei Überschreiten solcher Höchstmengen fällt damit weg – und in diesem Zuge auch die entsprechenden Prüfpflichten und Retax-Risiken für die Apotheken.
Bundesrat stimmt Wegfall der Höchstmengenregelung zu
Beim Beliefern von Betäubungsmittelrezepten stehen den Apotheken im April Erleichterungen ins Haus: Der Bundesrat hat heute einem Verordnungsentwurf zugestimmt, mit dem das BMG die Höchstmengenregelung abschaffen will. Die Pflichtangabe „A“ bei Überschreiten solcher Höchstmengen fällt damit weg – und in diesem Zuge auch die entsprechenden Prüfpflichten und Retax-Risiken für die Apotheken.
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