Referentenentwurf für EnGpass-GEsetz

BMG hält an 50 Cent Engpass-Zuschlag für Apotheken fest

Endlich ist er da: der Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“. Mit diesem setzt das BMG die Eckpunkte zur Engpassvermeidung um. Unter anderem ist vorgesehen, die erleichterten Austauschregeln für nicht vorrätige Arzneimittel aus Pandemiezeiten beizubehalten – allerdings eingeschränkt auf vom BfArM gelistete versorgungskritische Arzneimittel. Für ihren Aufwand sollen die Apotheken 50 Cent plus Mehrwertsteuer zusätzlich bekommen.