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Referentenentwurf für EnGpass-GEsetz
BMG hält an 50 Cent Engpass-Zuschlag für Apotheken fest
Endlich ist er da: der Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“. Mit diesem setzt das BMG die Eckpunkte zur Engpassvermeidung um. Unter anderem ist vorgesehen, die erleichterten Austauschregeln für nicht vorrätige Arzneimittel aus Pandemiezeiten beizubehalten – allerdings eingeschränkt auf vom BfArM gelistete versorgungskritische Arzneimittel. Für ihren Aufwand sollen die Apotheken 50 Cent plus Mehrwertsteuer zusätzlich bekommen.
Berlin – 14.02.2023, 12:15 Uhr

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BMG hält an 50 Cent Engpass-Zuschlag für Apotheken fest
Endlich ist er da: der Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“. Mit diesem setzt das BMG die Eckpunkte zur Engpassvermeidung um. Unter anderem ist vorgesehen, die erleichterten Austauschregeln für nicht vorrätige Arzneimittel aus Pandemiezeiten beizubehalten – allerdings eingeschränkt auf vom BfArM gelistete versorgungskritische Arzneimittel. Für ihren Aufwand sollen die Apotheken 50 Cent plus Mehrwertsteuer zusätzlich bekommen.
BMG hält an 50 Cent Engpass-Zuschlag für Apotheken fest
Endlich ist er da: der Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“. Mit diesem setzt das BMG die Eckpunkte zur Engpassvermeidung um. Unter anderem ist vorgesehen, die erleichterten Austauschregeln für nicht vorrätige Arzneimittel aus Pandemiezeiten beizubehalten – allerdings eingeschränkt auf vom BfArM gelistete versorgungskritische Arzneimittel. Für ihren Aufwand sollen die Apotheken 50 Cent plus Mehrwertsteuer zusätzlich bekommen.
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