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Arbeitsprogramm des G-BA 2023
G-BA-Agenda im ersten Halbjahr: Cannabis und Biologika-Austausch
In den nächsten Monaten stehen beim Gemeinsamen Bundesausschuss einige Termine an, die auch Apotheken betreffen: Noch im ersten Halbjahr soll über den Einsatz von Medizinal-Cannabis sowie den Biologika-Austausch in Apotheken entschieden werden. In beiden Fällen hatte es zu den Richtlinienentwürfen kritische Stellungnahmen aus der Apothekerschaft gegeben.
Am vergangenen Dienstag gaben die drei unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Karin Maag, Monika Lelgemann und Josef Hecken Auskunft zum Arbeitsprogramm für das Jahr 2023. Zuständig für arzneimittelbezogene Themen beim G-BA ist der Vorsitzende Josef Hecken. In seinem Eingangsstatement auf der Pressekonferenz griff dieser die Aspekte Kostenreduktion durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), Medizinalcannabis und Biologika-Austausch in den Apotheken auf.
Hecken zufrieden mit Ersparnissen durch AMNOG
Eine rundum positive Bilanz attestierte Hecken dem G-BA in der Rückschau beim Thema AMNOG: Die Nutzenbewertung spare dem deutschen Gesundheitssystem jährlich über 4 Milliarden Euro, ohne die Markteinführung neuer Arzneimittel zu behindern. Rückfragen, ob nicht schärfere Kriterien bei der Feststellung eines Zusatznutzens nötig wären, um die stetig ansteigenden Arzneimittelausgaben zu bremsen, wies Hecken zurück: Die Entscheidung, ob ein Zusatznutzen vorhanden wäre oder nicht, sei eine Frage der Evidenz und diese könne der G-BA anhand seines etablierten Kriterienkataloges klar beantworten. Die Priorisierung, welche der festgestellten Zusatznutzen finanziert werden können und sollen, sei eine politische Frage. Eine Kosten-Nutzen-Bewertung vorzunehmen, sei nicht Aufgabe des G-BA.
Einsatz von Medizinal-Cannabis
Bereits im März ist mit der Entscheidung über die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis-Produkten (Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol oder Nabilon sowie Blüten und Extrakte) zu rechnen.
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Hier hatte zuletzt ein Richtlinienentwurf des G-BA aus dem Oktober 2022 für Kritik gesorgt. Mehrere Organisationen, darunter der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken, befürchteten durch die Neuregelungen Nachteile für Patient:innen, die von einer Cannabisbehandlung profitieren. Hecken betonte an dieser Stelle nochmal, dass es im Anschluss an die Veröffentlichung des Richtlinienentwurfes ein sehr breites Stellungnahmeverfahren gegeben habe, dessen wertvolle Erkenntnisse in den Beschluss einfließen werden.
Austausch von ärztlich verordneten Biologika durch Apotheken
Der Fakt, dass mittlerweile zu immer mehr Referenz-Biologika preisgünstigere Biosimilar-Präparate auf dem Markt sind, hat die Frage aufgeworfen, ob hier Austauschregelungen für die Apotheken, ähnlich wie bei Generika, sinnvoll sind. Der Gesetzgeber bejaht sie bekanntlich und hatte dem G-BA eigentlich schon bis August 2022 aufgegeben, Kriterien für den Austausch in der Apotheke zu bestimmen. Doch der massive Widerstand gegen das Vorhaben verzögerte den Beschluss – und mittlerweile hat die Ampel ihre Pläne um ein Jahr verschoben und etwas abgespeckt. Die Änderung des gesetzlichen Auftrages mit Beschränkung auf parenterale Zubereitung zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung führte zu einem neuen Stellungnahmeverfahren. Nun soll die Entscheidung im ersten Halbjahr 2023 fallen und der Biologika-Austausch in Apotheken im August dieses Jahres starten.
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Auch im neuerlichen Stellungnahmeverfahren hatte es am Richtlinienentwurf Kritik – auch aus der Apothekerschaft – gegeben. Die ABDA wies in einer Stellungnahme im Januar unter anderem darauf hin, dass sich einige der vorgeschlagenen Änderungen nicht in die Regelungen der Hilfstaxe einfügten. In diesem Punkt hatte Hecken offensichtlich seine Hausaufgaben gemacht: Die Hilfstaxe sei ihm bekannt, ließ er die Journalisten und Journalistinnen wissen, und es werde darauf geachtet, dass neue Regelungen die Wirtschaftlichkeitseffekte der Hilfstaxe nicht konterkarierten.
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