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Genderkonformer Pflichttext
„Fragen Sie bei Risiken und Nebenwirkungen in der Apotheke“ – echt jetzt?
Das BMG hat einen Entwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ vorgelegt. In diesem Zuge will das Ministerium auch den Pflichttext bei OTC-Werbung angehen und sich von der bisherigen männlichen Formulierung „fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ verabschieden. Mit dem alternativen Vorschlag ist die Apothekerschaft allerdings nicht glücklich. Die Standesvertretung zumindest wurde auch im Vorfeld nicht gefragt.
Zu Risiken und Nebenwirkungen von beworbenen Arzneimitteln sollen die Ansprechpartner künftig nicht mehr nur Arzt und Apotheker sein. Die Aufforderung an die Patient:innen soll vielmehr lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. So sieht es der in der vergangenen Woche vorgelegte Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ vor, mit dem neben zahlreichen anderen Gesetzesänderungen im Kontext mit Lieferengpässen auch eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes angegangen wird.
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Die neue Formulierung kommt – wenig überraschend – in der Apothekerschaft nicht gut an. Während wohlwollende Betrachter:innen noch das ganze Apothekenteam als Ansprechpartner verstehen, sehen andere, dadurch, dass nur die Apotheke als Institution genannt wird, die Apotheker:innen als Berufsstand gegenüber der Ärzteschaft herabgewürdigt und auf keinen Fall als Heilberuf gleichgestellt.
Die ABDA wurde übrigens im Vorfeld nicht gefragt. „Der Vorschlag zur Änderung des Pflichttexts wurde im Vorfeld nicht mit der ABDA abgestimmt“, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage.
ABDA grundsätzlich für Anpassung
Grundsätzlich unterstützt die ABDA eine Anpassung des Pflichttexts. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, so die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening Ende vergangenen Jahres. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie. Die ABDA hat sich daher einem Bündnis verschiedener Gesundheitsverbände angeschlossen, das fordert, diesen Hinweis zu modifizieren.
So wie es jetzt im Entwurf steht, hat sich die ABDA diese Modifizierung aber vermutlich nicht vorgestellt. Bleibt abzuwarten, was sie in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf dazu sagt.
2 Kommentare
fragen sie in der Apotheke
von pille62 am 21.02.2023 um 10:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: fragen sie in der Apotheke
von Hartmut Steeb am 21.02.2023 um 14:17 Uhr
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