AZ-Tipp

Rechtssichere Gestaltung von Apothekenwebseiten

20.02.2023, 12:15 Uhr

Wo liegen die rechtlichen Stolperfallen bei der Gestaltung von Apotheken-Webseiten und Social-Media-Auftritten? (Foto: Viacheslav Yakobchuk 7 AdobeStock) 

Wo liegen die rechtlichen Stolperfallen bei der Gestaltung von Apotheken-Webseiten und Social-Media-Auftritten? (Foto: Viacheslav Yakobchuk 7 AdobeStock) 


Die Erstellung einer Webseite ist kein Hexenwerk. Ein Internetauftritt wird mittlerweile von praktisch jedem Gewerbetreibenden und Heilberufler erwartet, so auch von Apotheken. Doch was ist dabei zu beachten, will man rechtlich auf der sicheren Seite stehen und sich vor Abmahnungen schützen? 

Informationen über Öffnungszeiten und Notdienste, die Vorstellung des Teams, Hinweise auf Angebote, Auskünfte über pharma­zeutische Dienstleistungen bis hin zu Internetshops, Versand von Arzneimitteln oder Click-und-Collect-Angeboten – die Einsatzmöglichkeiten einer Apotheken-Webseite sind vielfältig. 

Ebenso vielfältig sind die zu beachtenden rechtlichen Themen und schnell kann es zu – vermeintlichen – Rechtsverstößen und unliebsamen Kontakten mit Verbänden, Konkurrenten oder Betroffenen kommen. Auch wenn der Gesetzgeber mittlerweile das Geschäftsmodell der Massenabmahnung mit Unterlassungsansprüchen und Kostenerstattungsansprüchen deutlich erschwert hat, versuchen immer wieder – nicht nur im Apothekenbereich – dubiose Zeitgenossen, mit vermeintlichen Rechtsverletzungen den schnellen Euro zu verdienen. 

Zuletzt war dies mit geforderten Schmerzensgeld- und Vergleichszahlungen aufgrund behaupteter Datenschutzverletzungen durch die Verwendung von Google-Fonts auch auf Apothekenwebseiten der Fall. Zwar führte dies für die Anspruchssteller zu einem Strafverfahren und Durchsuchungsbeschlüssen wegen versuchter Erpressung in mindestens 2418 Fällen. Die Vollstreckung eines Arrestes über eine Gesamtsumme von 346.000,00 Euro zeigt aber auch, dass viele Abgemahnte ein „Vergleichsangebot“ zur Zahlung eines überschaubaren Eurobetrages wegen der vermeintlichen Rechtsverstöße gerne annehmen, um Unannehmlichkeiten (und eigene Anwaltskosten) zu vermeiden.

Unabhängig von diesem rechtswidrigen Gebaren ist es deshalb empfehlenswert, bei dem eigenen Außenauftritt möglichst keine Ansatzpunkte für ein solches Vorgehen zu bieten. Außenauftritt meint damit nicht nur die eigene Webseite, sondern auch Präsentationen auf Plattformen, in Apps oder in den Sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder TikTok. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich dabei von den auf der eigenen Webseite einzuhaltenden Regelungen nur marginal.

Sechs Punkte sind dabei wichtig:

  1. Kein Auftritt ohne Impressum
  2. Wie trete ich auf?
  3. Bilder und Fotografen
  4. Datenschutz
  5. Keine Irreführung
  6. Weitere Vorgaben bei Shops & Co.

Was bei den einzelnen Punkten konkret zu beachten ist, damit Stolperfallen vermieden werden und der Webauftritt rechtlich nicht zu beanstanden ist, erklären Dr. Timo Kieser und Dr. Svenja Buckstegge, Oppenländer Rechtsanwälte Stuttgart, in der aktuellen AZ 2023, Nr. 8, S. 6

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