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Die Erstellung einer Webseite ist kein Hexenwerk. Ein Internetauftritt wird mittlerweile von praktisch jedem Gewerbetreibenden und Heilberufler erwartet, so auch von Apotheken. Doch was ist dabei zu beachten, will man rechtlich auf der sicheren Seite stehen und sich vor Abmahnungen schützen?
Informationen über Öffnungszeiten und Notdienste, die Vorstellung des Teams, Hinweise auf Angebote, Auskünfte über pharmazeutische Dienstleistungen bis hin zu Internetshops, Versand von Arzneimitteln oder Click-und-Collect-Angeboten – die Einsatzmöglichkeiten einer Apotheken-Webseite sind vielfältig.
Ebenso vielfältig sind die zu beachtenden rechtlichen Themen und schnell kann es zu – vermeintlichen – Rechtsverstößen und unliebsamen Kontakten mit Verbänden, Konkurrenten oder Betroffenen kommen. Auch wenn der Gesetzgeber mittlerweile das Geschäftsmodell der Massenabmahnung mit Unterlassungsansprüchen und Kostenerstattungsansprüchen deutlich erschwert hat, versuchen immer wieder – nicht nur im Apothekenbereich – dubiose Zeitgenossen, mit vermeintlichen Rechtsverletzungen den schnellen Euro zu verdienen.
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Zuletzt war dies mit geforderten Schmerzensgeld- und Vergleichszahlungen aufgrund behaupteter Datenschutzverletzungen durch die Verwendung von Google-Fonts auch auf Apothekenwebseiten der Fall. Zwar führte dies für die Anspruchssteller zu einem Strafverfahren und Durchsuchungsbeschlüssen wegen versuchter Erpressung in mindestens 2418 Fällen. Die Vollstreckung eines Arrestes über eine Gesamtsumme von 346.000,00 Euro zeigt aber auch, dass viele Abgemahnte ein „Vergleichsangebot“ zur Zahlung eines überschaubaren Eurobetrages wegen der vermeintlichen Rechtsverstöße gerne annehmen, um Unannehmlichkeiten (und eigene Anwaltskosten) zu vermeiden.
Unabhängig von diesem rechtswidrigen Gebaren ist es deshalb empfehlenswert, bei dem eigenen Außenauftritt möglichst keine Ansatzpunkte für ein solches Vorgehen zu bieten. Außenauftritt meint damit nicht nur die eigene Webseite, sondern auch Präsentationen auf Plattformen, in Apps oder in den Sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder TikTok. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich dabei von den auf der eigenen Webseite einzuhaltenden Regelungen nur marginal.
Sechs Punkte sind dabei wichtig:
- Kein Auftritt ohne Impressum
- Wie trete ich auf?
- Bilder und Fotografen
- Datenschutz
- Keine Irreführung
- Weitere Vorgaben bei Shops & Co.
Was bei den einzelnen Punkten konkret zu beachten ist, damit Stolperfallen vermieden werden und der Webauftritt rechtlich nicht zu beanstanden ist, erklären Dr. Timo Kieser und Dr. Svenja Buckstegge, Oppenländer Rechtsanwälte Stuttgart, in der aktuellen AZ 2023, Nr. 8, S. 6
Von Christiane Köber
Wettbewerbsrecht in der Apotheke
Marketing rechtssicher betreiben – Fallstricke vermeiden
Rechtskonform vermarkten – Fallstricke vermeiden
Jeder Apotheker will seine Kunden erreichen – durch persönliche Ansprache, über seine Schaufenster, durch Anzeigen oder mittels digitaler Medien. Aber worauf ist zu achten, was ist gestattet, wovor sich hüten?
Die Autorin ist die Geschäftsführerin Gesundheit in der Wettbewerbszentrale. Sie stellt die einschlägigen Gesetze und apothekenrechtlichen Vorschriften vor und behandelt konkrete Werbemaßnahmen wie Gutscheine, Rabatte, Kundenkarten und Werberegeln im Internet. Daneben erläutert sie, wie Apotheker sich gegen Wettbewerbsverstöße wehren können, oder wie sie bei Abmahnungen reagieren müssen.
Gehen Sie mit diesem Werk auf Nummer sicher – gestalten Sie Ihr Marketing rechtskonform und vermeiden Sie wettbewerbsrechtliche Fallstricke.
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