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Gastkommentar
Ein langer Weg zur Gerechtigkeit
Am Aschermittwoch ist alles vorbei – eine Liedzeile aus einem Karnevalsschlager trifft exakt die Gemütslage vieler Apotheker, die parenterale Infusionslösungen herstellen und mit der AOK Bayern abrechnen müssen. Seit vielen Jahren gab es massive Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Verwürfen. Mit dem am gestrigen Mittwoch ergangenen Urteil des Bundessozialgerichtes dürften diese Schwierigkeiten vorbei sein, meint Dr. Franz Stadler in einem Gastkommentar.
München – 23.02.2023, 16:10 Uhr

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Auch die AOK Bayern muss für Verwürfe zahlen
Verwürfe bei patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen bereiten vor allem den Apotheken in Bayern seit Jahren Sorgen – denn die AOK Bayern will für sie in vielen Fällen nicht zahlen. Und das, obwohl die Hilfstaxe für unvermeidliche Verwürfe eigentlich klare Vorgaben macht. Nun hat das Bundessozialgericht über die Klage einer Apothekerin gegen die AOK Bayern entschieden – und den herstellenden Apotheken den Rücken gestärkt.
Mit unpassenden Packungsgrößen Kasse machen: das Beispiel Polivy
Jeder muss irgendwann Gewinn machen – auch die Pharmaindustrie. Das ist ein ehernes Gesetz unseres marktwirtschaftlichen Systems. Wird aber aus Gewinnstreben Gier und führt diese Gier mittelfristig zu einer ernsthaften Gefährdung unseres solidarischen Gesundheitssystems, so muss der Gesetzgeber die handelnden Akteure schon aus Gründen der Vorsorgepflicht in ihre Grenzen weisen, meint Dr. Franz Stadler und verweist als jüngstes Beispiel einer zu gewinnorientierten Industriepolitik auf Polivy der Firma Roche.
Sozialgericht weist AOK in die Schranken
Ein Zyto-Apotheker, der mit der AOK Bayern über
die Abrechnung von Verwürfen streitet, kann sich über einen Erfolg gegen die Kasse
in der ersten Instanz freuen. Das Sozialgericht Nürnberg hat die Kasse
verurteilt, rund 3300 Euro nebst Zinsen an eine Apotheke zurückzuzahlen.