Lieferengpass-Gesetz

KBV lehnt erleichterte Abgaberegeln für Apotheken ab

Berlin - 24.02.2023, 10:15 Uhr

KBV-Vize Stephan Hofmeister hält nichts davon, die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken zu verstetigen. (Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)

KBV-Vize Stephan Hofmeister hält nichts davon, die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken zu verstetigen. (Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)


Die Apothekerschaft will die erleichterten Abgaberegeln aus der Pandemie beibehalten – doch die Kassenärzte schießen jetzt quer: Sie erteilen der Forderung der ABDA eine klare Absage. Der Austausch von Arzneimitteln über die Aut-idem-Regelung hinaus dürfe nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Zudem pocht die KBV in solchen Fällen auf eine Berichtspflicht der Apotheken an die Praxen.

Es gibt nicht viel, das aus Apothekensicht am Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes erfreulich wäre. Nicht nur die 50 Cent Aufwandsentschädigung, die Apotheken für das Management bestimmter Lieferengpässe bekommen sollen, erzürnen den Berufsstand – auch dass ihr Handlungsspielraum beim Austausch von Arzneimitteln wieder deutlich eingeschränkt werden soll, kommt nicht gut an. Vorgesehen ist, dass sie nur noch dann gelten sollen, wenn das BfArM einen Engpass bei einem versorgungsrelevanten und -kritischen Medikament festgestellt und in einer neu zu schaffenden Liste dokumentiert hat.

Während die geplante Regelung den Apothekerinnen und Apothekern nicht weit genug geht, schießt sie aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gar über das Ziel hinaus: Der Austausch von Arzneimitteln in Apotheken darf ihrer Ansicht nach über die übliche Aut-idem-Regelung hinaus nur in Ausnahmen möglich sein, schreibt sie jetzt in ihrem „Praxisnachrichten“-Newsletter.

Hofmeister: Apotheken sollen Praxen Austausch melden

Die Forderung der ABDA nach einer dauerhaften Lockerung der Austauschregeln weist KBV-Vize Stephan Hofmeister demnach entschieden zurück. „Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance“, warnt er. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden, müsse die Apotheke die Arztpraxis auch über den Austausch informieren, betont Hofmeister. Und im Newsletter heißt es weiter: „So sollte der Arzt oder die Ärztin unbedingt wissen, wenn ein Patient beispielsweise statt einer Tablette je 10 mg zwei Tabletten je 5 mg täglich einnimmt, weil das Medikament in der verordneten Dosis in der Apotheke nicht vorrätig war.“

Noch bis zum 7. April gelten die Corona-Sonderregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die den Apotheken eine gewisse Beinfreiheit bei der Belieferung von Rezepten einräumen. „Für eine befristete Zeit war dies tolerabel und sicherlich auch hilfreich“, sagt Hofmeister dazu. Denn während der Pandemie sei es wichtig gewesen, unnötige persönliche Kontakte zu vermeiden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die Praxen nicht zusätzlich zu belasten. „Diese Situation haben wir heute nicht mehr, weshalb viele andere Sonderregelungen bereits abgeschafft wurden oder in Kürze beendet werden.“

Stellungnahmefrist bis 28. Februar

Der Referentenentwurf soll den Angaben zufolge Ende März vom Bundeskabinett beschlossen werden und danach in die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung gehen. Noch bis zum 28. Februar haben die betroffenen Verbände, zu denen auch die ABDA und die KBV zählen, Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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7 Kommentare

Gehts noch doofer ?

von ratatosk am 27.02.2023 um 15:49 Uhr

Offensichtlich ja,
Neben dem Unsinn bei 2 mal 5 zu 1 mal 10 , was ja eher selten ist, hat dieser KBV Funktionär offensichtlich noch nicht mal verstanden, was die Rabatverträge bedeuten ! Daß die Patienten bis auf die wenigen Aut idem Verordnungen immer wieder etwas anderes bekommen , je nach GKV Gusto. Wenn man schon in der Verwaltung agiert, sollte man schon die einfachsten Grundlagen kennen und verstehen.

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Funktionärsgesülze

von Stefan Haydn am 25.02.2023 um 16:57 Uhr

Da hat jemand den Schuß nicht gehört.

Die Ärtztinnen und vor allem deren Mitarbeiterinnen pfeifen gerade aus dem letzten Loch und haben überall nach drei Jahren Pandemie die Nase voll. Die sind froh um jede unbürokratische Arbeitserleichterung.

Der denkt wohl Apothekenangestellte hätten zu viel Zeit.
Na gut, dann wird halt jeder Patient in die Praxis zurückgeschickt. Zeit für 15 Minuten Warteschleife hat heutzutage niemand mehr!

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...

von AW am 24.02.2023 um 14:01 Uhr

Ich wollte meinem Verband schon vorschlagen, dass Sie Kontakt zu den ärztlichen Standesvertretern aufnehmen, um eine Verstetigung der Abgaberegelungen zu erwirken. Es wäre/ist ja schließlich eine Erleichterung für beide Seiten.

Irgendwie scheint die Welt verrückt ..

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Verständlich, aber realitätsfern

von Christoph Gulde am 24.02.2023 um 12:27 Uhr

Was KBV-Vize Stephan Hofmeister aus Sicht des Arztes sagt, wäre unter normalen Bedingungen durchaus verständlich und müsste auch garnicht diskutiert werden.

Wir haben aber keine normalen Bedingungen, sondern sind davon Galaxien entfernt. Und das ändert sich ja jetzt nicht bis zum Sommer, wir sprechen da vermutlich über Jahre.

Insofern ist der Einwand der KBV realitätsfern und ich bezweifle, dass die Mitglieder an der Ärztebasis der gleichen Meinung sind , wie ihre Standesvertretung. Jedenfalls ist die Ärzteschaft im Umkreis meiner Apotheke mit unseren eigenverantworteten Entscheidungen und damit Lösungen sehr zufrieden. Für sie ist das wie für uns die größtmögliche Entlastung in einer untragbaren Situation.

Sollte die Ärzteschaft wirklich jeden Austausch gemeldet bekommen wollen, müsste sie erst Kommunikationsstrukturen zu einer zeitnahen Erreichbarkeit etablieren, wovon die Praxen derzeit auch meilenweit ,weil genauso überfordert, entfernt sind.
Das wird die nächsten Jahre erkennbar nicht anders werden und in sofern ist die "Beinfreiheit" eine Win-win-win-Forderung der Apothekerschaft an die Politik und sollte bei klarem Verstand auch von der Standesvertretung der Ärzteschaft mit unterstützt werden.

Abschließend möchte ich noch betonen, dass das Verhältnis zwischen Ärzten und Apothekern vor Ort zumindest hier für beide Seiten absolut stressfrei ist und beide Seiten wissen, was sie und die gemeinsamen Patienten in dieser extrem herausfordernden Zeit an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit haben.

Mein Rat: Nochmal genau nachdenken.

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Dann volles Rohr zurück...

von Jan Kusterer am 24.02.2023 um 11:44 Uhr

Die KBV hat den Schuss echt nicht gehört. Wenn die KBV Stress will, dann kann sie ihn bekommen. Dann gibts es ab April Dienst nach Vorschrift und die MTA´s werden in den Praxen dermaßen überlastet sein, dass den letzten Hausärzten die MTA´s flöten gehen. Tut mir leid für die MTA´s aber wer Wind sät....

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Ernstgemeinter Vorschlag

von Dr. House am 24.02.2023 um 11:34 Uhr

Wie wärs denn, wenn die KBV Spitzenbgrigade sich aus ihren eingefurzten Sesseln erhebt und einfach mal unseren Job für 1-2 Monate macht, während wir stattdessen schlau kommentieren, was alles für den Patienten ein potentielles Risiko ist, ect, ect. Dann werden die Herrschaften ganz schnell merken, dass das Wichtigste für einen Patienten ist überhaupt etwas wie eine Packung oder meinetwegen ein zusammengeschnürtes Blisterpaket in den Händen halten zu dürfen. Im letzten Sonntagsnotdienst gingen mir teilweise die Alternativen aus, trotz lösungsorientierten Telefonaten mit Ärzten und trotz der Tatsache, dass ich in der Woche mehr Briefe mit Rezepten zur Korrektur verschicke als die Post und jedes mal drum beten muss, dass die auch wieder bei mir landen.
Wir können auch anders. Ich kann demnächst auch immer sagen: "tut mir leid, hab ich nicht da und eine Alternative fällt mir grad nicht ein. Gehen Sie doch bitte mit ihrem Rezept zum Arzt zurück und fragen da nochmal nach." So machen das die Versender. Glaubt mir KBV, ihr wollt das euren Ärzten nicht antun....

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Kbv

von Siggigold am 24.02.2023 um 10:27 Uhr

Dann am besten Patienten mit Rezept wieder zurück in die Praxis?
Telefonisch geht ja eh nix

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