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Bye bye Bürgertests
Mittwoch ist Schluss mit Gratis-Tests auf SARS-CoV-2
Ab dem kommenden Mittwoch können sich auch die verbliebenen Anspruchsberechtigten nicht mehr kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Apotheken, die weiterhin Corona-Tests anbieten möchten, müssen die Testwilligen dann zur Kasse bitten. Bis einschließlich 28. Februar 2023 nach der Testverordnung erbrachte Leistungen können noch bis Ende 2024 abgerechnet werden.
Es war ein Abschied auf Raten: Nach und nach engte das Bundesministerium für Gesundheit den Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß Coronavirus-Testverordnung immer mehr ein. Am kommenden Mittwoch ist nun endgültig Schluss: Ab 1. März 2023 haben auch Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen keinen Anspruch mehr auf Gratis-Tests. Bereits seit 16. Januar ist auch das sogenannte Freitesten nach einer SARS-CoV-2-Infektion kostenpflichtig.
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Apotheken, die über den 28. Februar hinaus solche Tests anbieten möchten, müssen dann direkt mit den Testwilligen abrechnen. Die Coronavirus-Testverordnung läuft allerdings erst am 31. Dezember 2024 aus – Hintergrund ist, dass die Anbieter erbrachte Leistungen noch bis dahin abrechnen können sollen. Wer also bis einschließlich morgen noch Tests auf SARS-CoV-2 nach der Testverordnung anbietet, hat also noch ausreichend Zeit, diese mit der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.
In der Krise haben sich die Apotheken als verlässliche Säule im Gesundheitswesen hervorgetan – auch, aber nicht nur in ihrer Funktion als Teststellen. Dabei trotzen viele den sich regelmäßig und oftmals sehr kurzfristig ändernden Bedingungen. Erst kürzlich lobte sie dafür die Grünen-Berichterstatterin für Apothekenthemen, Paula Piechotta, im DAZ-Interview. „Mein Eindruck war, dass solche Testzentren, die an Apotheken angegliedert waren, solider gearbeitet haben als die von vielen anderen Anbietern“, sagte sie. „Das hat gezeigt, wie dynamisch Apotheken auf Situationen reagieren können und neue Angebote qualitativ hochwertig umsetzen können.“
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