Beschluss des Gesamtvorstands

Das ist der Forderungskatalog der ABDA an die Politik

Berlin - 28.02.2023, 17:30 Uhr

Die ABDA hat zehn Forderungen an die Politik formuliert. (Foto: IMAGO / snowfieldphotography)

Die ABDA hat zehn Forderungen an die Politik formuliert. (Foto: IMAGO / snowfieldphotography)


Was brauchen die Apotheken, um jetzt und in Zukunft die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln stemmen zu können? Der ABDA-Gesamtvorstand hat heute einen Forderungskatalog an die Politik beschlossen. Der Inhalt: Mehr Geld, weniger Retax-Risiko, mehr Handlungsspielraum und weniger Bürokratie.

Am heutigen Dienstag kam der ABDA-Gesamtvorstand in Berlin zusammen – man darf dieses Treffen wohl als Krisensitzung bezeichnen. Auf der Agenda standen unter anderem Beratungen zu einem Forderungskatalog der Apothekerschaft an die Politik und einem Eskalationsplan, sollte Berlin etwa bei der Forderung nach Entfristung der erleichterten Abgaberegeln nicht einlenken.

Zum Eskalationsplan ist bisher nichts bekannt – inzwischen liegt aber der Forderungskatalog vor, auf den sich die Chefinnen und Chefs der Kammern und Verbände geeinigt haben. Das ist er im Wortlaut:

Politische Forderungen der Apothekerschaft 

1. Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung 

Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden. 

2. Regelung zur indexierten Erhöhung des Fixums 

Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf. 

3. Einführung einer zusätzlichen regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte 

Diese Pauschale dient der Grundsicherung der Flächendeckung und soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein. 

4. Handlungsfreiheit für Apotheken für die schnelle Patientenversorgung 

Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichen eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten und vermeidet in deren Interesse gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen. Die verordnenden Ärzte werden von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlastet. 

5. Reduzierung von Retaxationsverfahren auf das sachlich gebotene Maß 

Vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels müssen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. Teiltretaxationen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum + 3% auf den Apothekeneinkaufspreis) ergibt. Formfehler, die der verordnende Arzt / die verordnende Ärztin verursacht hat, berechtigen nicht zu einer Retaxation. 

6. Engpass-Ausgleich 

Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen muss ein angemessener finanzieller Ausgleich („Engpass-Ausgleich“) geschaffen werden. 

7. Beseitigung der finanziellen Risiken aus dem Inkasso des Herstellerrabattes für die Krankenkassen 

Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmers von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, muss die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden. 

8. Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement 

Es muss eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Vertragsärzt*innen und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung (nicht nur wie bisher in Modellvorhaben wie ARMIN) bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können. 

9. Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens 

Die Apotheken müssen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, soweit die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist. 

10. Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau 

Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sind zu streichen.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

"Die 10 Gebote!"

von Dr.Diefenbach am 01.03.2023 um 11:50 Uhr

...Endlich mal klare Ansagen auch MIT Zahlen unterlegt!!Frau
Overwiening hat sicher realisiert dass sie am Erfolg der eingereichten Dokumentation gemessen wird.Klar ist dass natürlich nicht Alles umgesetzt wird.Sollte die Politik insgesamt negativ reagieren DANN wissen wir dass DIESES Regierungsbündnis in Berlin keinerlei Unterstützung verdient.
Ich bin da speziell auf die "Freiheitlichen " gespannt...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Forderungskatalog

von Ingrid Schierle am 28.02.2023 um 19:45 Uhr

Ich unterschreibe jede einzelne Forderung.
Jetzt müssen wir sie nur noch durchsetzen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Forderungen

von Torben Schreiner am 28.02.2023 um 18:24 Uhr

Alle 10 Punkte sind wichtig und richtig, bravo.
Berechtigte Forderungen, hinter denen wir geschlossen stehen müssen, denn: mit den jetzigen Voraussetzungen ist die Inhabergeführte-Apotheke bald Geschichte.
Jetzt muss sich die ABDA allerdings am erzielten Ergebnis messen lassen...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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