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Stellungnahme zum ALBVVG
Sozialverband VdK will Austausch bei Lieferengpässen unabhängig von BfArM-Liste
Der Sozialverband VdK fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes, die erweiterten Austauschregeln für Apotheken bei Lieferengpässen von der geplanten BfArM-Liste versorgungsrelevanter und -kritischer Arzneimittel zu entkoppeln. Die Befürchtung: Bei kurzfristig auftretenden Engpässen, die noch nicht erfasst sind, könnte es zu Problemen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten kommen.
Bis zum heutigen Dienstag müssen sich die betroffenen Verbände zum Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes positionieren. Zum einen endet die Stellungnahmefrist, zum anderen findet die Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit statt. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening lässt diesen Termin übrigens sausen – sie wird mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Gesamtvorstand über einen Forderungskatalog der Apothekerschaft an die Politik beraten. Zudem soll ein Eskalationsplan beschlossen werden für den Fall, dass Berlin nicht einlenkt. Das kündigte sie gestern in einem Livetalk auf Facebook an. Im Ministerium wird demnach heute Professor Martin Schulz, ABDA-Geschäftsführer Arzneimittel, die Interessen des Berufsstands vertreten.
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Noch liegt die ABDA-Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) nicht vor. Bereits gestern hat sich allerdings der Sozialverband VdK positioniert: Er nimmt auch die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken beim Auftreten von Lieferengpässen in den Blick. Dass diese auf Fälle beschränkt werden sollen, in denen das BfArM eine Verknappung für ein versorgungsrelevantes und -kritisches Medikament bereits festgestellt hat und diesen auf einer neu zu schaffenden Liste festhält, stößt dem VdK ebenso auf wie der ABDA.
Das Vorhaben des BMG, den Apotheken bei Lieferengpässen weiterhin eine gewisse Beinfreiheit zuzugestehen, begrüßt der Sozialverband. Er fordert aber ein Loslösen von der Liste des BfArM. „Es darf für Versicherte, die ein gerade nicht lieferbares Arzneimittel dringend benötigen, nicht darauf ankommen, ob dieses Arzneimittel schon auf der Liste des BfArM steht oder nicht.“
VdK fürchtet Probleme bei kurzfristig auftretenden Engpässen
Denn erstens könne es auch kurzfristige Lieferengpässe geben, die noch nicht vom BfArM und dem dazugehörigen Beirat erfasst und bewertet wurden, begründet der VdK seine Haltung. Und zweitens könne das BfArM schon jetzt geeignete Schritte einleiten, um Lieferengpässe abzuwenden oder abzumildern. „Dennoch sind die Lieferengpässe bei Krebsmedikamenten, Antibiotika, Fiebersaft und anderen Arzneimitteln entstanden“, erinnert der VdK. „Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei der Erstellung der Liste und der Abhängigkeit von Maßnahmen um eine Schwachstelle im System handelt.“
Der VdK regt deshalb dringend die Prüfung anderer Mechanismen an. „Dazu kann die Befugnis des BfArM gehören, schon bei ersten Anzeichen eines Lieferengpasses, wie zum Beispiel Warnmeldungen von Apotheken, zu reagieren und schnelle Maßnahmen wie die Kontingentierung oder Bevorratung von Arzneimitteln zu ergreifen“, schlägt er vor. „Ein Zuwarten auf eine Gesetzesänderung, um schnelle Maßnahmen zu ermöglichen, ist der falsche Weg.“ Ob das vom Beirat beim BfArM zu entwickelnde Frühwarnsystem die richtige Wirkung entfalten werde, sei offen und eine Prognose dazu mangels Erfahrung nur schwer möglich.
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