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Kritik an Ampel-Plänen aus Bayern
Cannabis-Legalisierung verstößt laut Gutachten gegen Völker- und Europarecht
Laut einem Rechtsgutachten, das der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am gestrigen Mittwoch in München vorgestellt hat, widerspricht die geplante Legalisierung von Cannabis völker- und europarechtlichen Vorgaben. Erstellt hat es Professor Bernhard Wegener, Experte für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Die Cannabis-Legalisierung scheint eines der wenigen Themen zu sein, über das in der Ampelkoalition Einigkeit herrscht. Im Herbst vergangenen Jahres wurde dazu ein Eckpunktepapier beschlossen, das im Bundesgesundheitsministerium mit Unterstützung zahlreicher weiterer Ministerien und Experten formuliert wurde. Darin wird skizziert, wie Anbau, Vertrieb und alles Weitere geregelt werden sollen. Die Rolle der Apotheken bleibt allerdings vage. Das ganze Projekt steht aber ohnehin noch unter Vorbehalt, das Eckpunktepapier liegt nun bei der EU-Kommission zur Prüfung.
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Dass der CSU-Politiker Klaus Holetschek, seines Zeichens Gesundheitsminister in Bayern, kein Fan der Cannabis-Legalisierung ist, ist bekannt. Er hat nun am gestrigen Mittwoch in München ein Rechtsgutachten vorgestellt, das seine Ansicht untermautert. „Das Gutachten bestätigt meine Auffassung, dass die von der Berliner Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis sowohl gegen das Völkerrecht als auch das Europarecht verstößt“, wird Holetschek in einer Mitteilung seines Ministeriums zitiert. das Gutachten komme zu dem klaren Schluss, dass Deutschland mit einer solchen Legalisierung geltende Verträge brechen würde, führt der Unionspolitiker aus. Wörtlich ist darin zu lesen: „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben.“
Holetschek fordert daher die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen. Stattdessen solle sie sich mit aller Kraft den wichtigen Herausforderungen des Gesundheitssystems widmen. „Krankenhausreform, Pflegereform, Fachkräftemangel, Digitalisierung – um nur einige davon zu nennen“, so der Minister.
Mutmaßlicher Verstoß gegen ein UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung
Erstellt hat das mehr als 50-seitige Gutachten Professor Bernhard Wegener. Er hat an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht. Seiner Analyse zufolge verstößt das Projekt der Bundesregierung vor allem gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“ Weiter heißt es im Gutachten zum Europarecht: „Unzulässig sind danach insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken.“
Dem Europarechtsexperten zufolge ignoriere das Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung die völker- und europarechtlichen Grenzen nationaler Drogenpolitik. Dieser Sonderweg sei deshalb rechtlich überaus riskant und drohe selbst die von der Bundesregierung verfolgten Ziele von vornherein zu verfehlen. Minister Holetschek warnte bei der Vorstellung des Gutachtens vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren, das ein Verstoß gegen EU-Recht seiner Ansicht nach mit sich bringen müsste.
Holetschek lehnt Cannabis-Legalisierung grundsätzlich ab
Neben möglicher EU-rechtlicher Bedenken hat Holetschek aber auch ganz grundsätzliche Probleme mit den Plänen der Bundesregierung. Er lehne eine Cannabis-Legalisierung wegen der gravierenden gesundheitlichen Risiken dieser Droge entschieden ab, betont er in München. Cannabis zu legalisieren und auf Prävention zu setzen, sei wie Feuer zu legen und dann die Feuerwehr zu rufen. Das könne doch nicht der Ernst der Berliner Ampel-Koalition sein. Auch findet Holetschek es naiv zu glauben, dass Kinder und Jugendliche durch so ein Gesetz keinen Zugang zu Cannabis bekämen. „Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass ein sogenannter grauer Markt entstehen kann, bei dem beispielsweise Volljährige legal erworbenen Stoff an Minderjährige weitergeben“, sagte der Minister.
Dass mit der Legalisierung Schwarzmarkt und Kriminalität besser bekämpft werden könnten als bisher, hält der bayerische Gesundheitsminister auch für nicht haltbar. Er verweist auf entsprechende Erfahrungen aus den USA und Kanada, wo der Schwarzmarkt weiter existiere und zusätzlich Probleme in der Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug den Staat vor unlösbare Probleme stellten. Das wäre in seinen Augen eine neue Herausforderung für Polizei und Justiz, die niemand brauche. Von einer mutmaßlichen Entlastung der Polizei, mit der Legalisierungs-Befürworter gerne argumentieren, sei daher nicht auszugehen.
2 Kommentare
Falsche Betrachtungsweise
von HerbertH am 02.03.2023 um 16:29 Uhr
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AW: Falsche Betrachtungsweise
von Dr.Diefenbach am 03.03.2023 um 14:01 Uhr
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