Organ- und Gewebespende

Die Hälfte hat einen Organspendeausweis

Stuttgart - 10.03.2023, 16:45 Uhr

Eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigte, dass 4 Prozent der Personen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben, diesen in der Apotheke erhalten haben. fovito/AdobeStock

Eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigte, dass 4 Prozent der Personen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben, diesen in der Apotheke erhalten haben. fovito/AdobeStock


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfasst alle paar Jahre die Einstellung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende. Im März 2023 wurde der neueste Bericht veröffentlicht. Die Zustimmungsrate zur Spende ist groß. Es hapert aber bei der rechtlich bindenden schriftlichen Dokumentation der Entscheidung.

Im Januar und Februar 2022 wurden deutschlandweit 4.004 Personen im Alter von 14 bis 75 Jahren über Telefoninterviews befragt, wie sie zum Thema Organ- und Gewebespende stehen. Außerdem wurde der Wissensstand über einen standardisierten Fragebogen erfasst. 84 Prozent der Befragten stehen der Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber, in der Interviewrunde 2010 waren es noch 79 Prozent. 73 Prozent wären bereit, selbst zu spenden, in der Befragung 2010 waren das 74 Prozent. 20 Prozent sind nicht damit einverstanden, Organe und/ oder Gewebe zu spenden (2010: 18 Prozent).

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44 Prozent der Befragten haben in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert. 17 Prozent der Teilnehmenden der Telefonumfrage haben sich bereits entschieden, jedoch nichts schriftlich festgehalten. Etwas mehr als ein Drittel hat keine Entscheidung bezüglich einer Organ- oder Gewebespende getroffen. Wurde eine Entscheidung getroffen, fiel diese mit den bereits erwähnten 73 Prozent meist positiv aus. Dokumentierte Entscheidungen fallen häufiger zugunsten einer Einwilligung aus als undokumentierte. Widerspruch zur Organ- und Gewebespende erfolgt am häufigsten, wenn die Entscheidung in einer Patientenverfügung festgehalten wurde.

Wer weiß von der Entscheidung?

79 Prozent der Teilnehmenden, die sich entschieden haben, ob und in welchem Umfang sie einer Organ- oder Gewebespende zustimmen, haben diese Entscheidung jemandem, zumeist Angehörigen oder dem Partner oder der Partnerin, mitgeteilt. Dokumentierte Entscheidungen wurden häufiger mitgeteilt als nicht dokumentierte.

Im Falle des Hirntodes wird zuerst die dokumentierte Entscheidung des Patienten zurate gezogen, ob und in welchem Umfang Organe und/oder Gewebe als Spende zur Verfügung stehen. Liegen kein Organspendeausweis und keine Patientenverfügung vor, müssen die Angehörigen oder ein gesetzlicher Vertreter die Entscheidung treffen.

Beweggründe für Zustimmung oder Ablehnung

Mit 74 Prozent stimmten Frauen in der Umfrage etwas häufiger als Männer (72 Prozent) einer Organ- und Gewebespende zu. Bei den 14- bis 25-Jährigen war die Zustimmungsrate mit 84 Prozent am höchsten. Mit dem Alter nahm der Anteil der Personen ab, die sich für eine Organspende entschieden haben (bei den 56- bis 75-Jährigen 65 Prozent).

Auch die Beweggründe für die Entscheidung wurden abgefragt: Bei einer Zustimmung ist der häufigste Grund der Wunsch, anderen zu helfen oder dem eigenen Tod einen Sinn zu geben. Bei einer Ablehnung wurde am häufigsten die Überzeugung als Spender oder Spenderin nicht infrage zu kommen genannt. Personen, die sich noch nicht entschieden haben, nannten fehlende Beschäftigung mit dem Thema als Erklärung.

Abgefragter Wissensstand

36 Prozent der Befragten wurden als gut informiert über das Thema Organ- und Gewebespende eingestuft, 59 Prozent sind mäßig und 5 Prozent schlecht informiert. Der Wissensstand stieg mit zunehmendem formalem Bildungsniveau. Der Kenntnisstand war höher bei Fragen zu medizinischen und formalen Inhalten als bei Fragen über die Entscheidungsfindung und Dokumentation. Beispielsweise wurde abgefragt, ob die Teilnehmenden wissen, dass für eine Organspende post mortem der Hirntod vorliegen muss oder dass ohne selbstbestimmte Entscheidung des Patienten Angehörige im Falle des Falles entscheiden müssen, ob eine Organ- und/oder Gewebespende erfolgen darf.

Subjektiv gaben 54 Prozent der Befragten an, sich ausreichend informiert zu fühlen. 44 Prozent hingegen wünschen sich noch mehr Informationen zur Organ- und Gewebespende.

Wenn Sie in der Apotheke Informationen zu Organ- und Gewebespenden anbieten wollen oder Organspendeausweise (auf denen man übrigens auch widersprechen kann) auslegen wollen, können Sie sich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren und Material bestellen.


Juliane Russ, Volontärin DAZ
redaktion@daz.online


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