DAZ-Tipp: Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblowerschutz – große Apotheken müssen sich vorbereiten

Berlin - 21.03.2023, 16:45 Uhr

Whistleblower sollen sich künftig nicht mehr vor Repressalien fürchten müssen, wenn sie Missstände aufdecken. (Foto: freshidea / Adobe'Stock)

Whistleblower sollen sich künftig nicht mehr vor Repressalien fürchten müssen, wenn sie Missstände aufdecken. (Foto: freshidea / Adobe'Stock)


Immer wieder sorgen Whistleblower dafür, Missstände in Unternehmen aufzudecken. Apotheker:innen dürften der Bottroper Zyto-Skandal noch gut in Erinnerung sein – auch hier waren es Mitarbeitende der Apotheke, die die Ermittlungen ins Rollen brachten. Doch Whistleblower haben es nach ihren Enthüllungen oft schwer. Daher sollen sie nun gesetzlich besser geschützt werden. Größere Apotheken sollten sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Was zu tun ist, erläutert Rechtsanwältin Andrea Berneis in der aktuellen DAZ.

Bereits seit Ende 2019 ist die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der EU in Kraft. Mit ihr sollen Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder beruflich mit einer solchen in Kontakt stehen, geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen. Hintergrund ist, dass potenzielle Whistleblower aus Angst vor Repressalien davor zurückschrecken könnten, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Mobbing oder Kündigung sind persönliche Risiken, die für einige eine unüberwindbare Hürde darstellen. Diese EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. In Deutschland und einigen anderen Ländern ist man allerdings noch nicht so weit. Es laufen deshalb bereits Vertragsverletzungsverfahren.

Ende vergangenen Jahres scheiterte ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat. Bevor es nun zu einem möglicherweise langwierigen Vermittlungsverfahren kommt, haben die Ampelfraktionen einen neuen Anlauf unternommen. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Die Zeit drängt schließlich.

Alle Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern müssen tätig werden

Dass die EU-Vorgaben demnächst in Deutschland gelten werden, steht allerdings fest – an ihnen kann nicht gerüttelt werden. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich darauf vorzubereiten. Tätig werden müssen beispielsweise auch große Apotheken: Die geplante Pflicht zur Vorhaltung eines Hinweisgebersystems richtet sich an alle Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten. Hierzu zählen Unternehmen ebenso wie Behörden und Träger berufsständischer Selbstverwaltungen (z. B. Apothekerkammern).

Was genau zu tun ist, erläutert Rechtsanwältin und Ombudsfrau Andrea Berneis in dem Beitrag „Neuer Whistleblowerschutz – welche Unternehmen jetzt handeln müssen“ in der aktuellen DAZ. 

Frau Berneis steht auch für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung (E-Mail: info@berneis-legal.de). 

Die kommenden gesetzlichen Vorgaben in Kürze:

  • Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten
  • Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers
  • umfassende Dokumenta­tionspflichten
  • unabhängige Tätigkeit, notwendige Fachkunde
  • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr!
  • Sanktionsbewehrung bei Verstößen

Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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