Ende vergangenen Jahres scheiterte ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat. Bevor es nun zu einem möglicherweise langwierigen Vermittlungsverfahren kommt, haben die Ampelfraktionen einen neuen Anlauf unternommen. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Die Zeit drängt schließlich.
Alle Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern müssen tätig werden
Dass die EU-Vorgaben demnächst in Deutschland gelten werden, steht allerdings fest – an ihnen kann nicht gerüttelt werden. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich darauf vorzubereiten. Tätig werden müssen beispielsweise auch große Apotheken: Die geplante Pflicht zur Vorhaltung eines Hinweisgebersystems richtet sich an alle Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten. Hierzu zählen Unternehmen ebenso wie Behörden und Träger berufsständischer Selbstverwaltungen (z. B. Apothekerkammern).
Was genau zu tun ist, erläutert Rechtsanwältin und Ombudsfrau Andrea Berneis in dem Beitrag „Neuer Whistleblowerschutz – welche Unternehmen jetzt handeln müssen“ in der aktuellen DAZ.
Frau Berneis steht auch für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung (E-Mail: info@berneis-legal.de).
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