Verbände: Gesetz noch dieses Jahr überarbeiten
Die acht Fachverbände, die sich schon im Stellungnahmeverfahren zusammengetan hatten, kommentieren auch den nun gefassten Beschluss gemeinsam. In einer Pressemitteilung würdigen sie, dass sich der G-BA intensiv mit dem wichtigen und komplexen Thema befasst und sich explizit am Gesetzestext orientiert hat. „Der Willen des Gesetzgebers war es, mit dem 'Cannabis als Medizin'-Gesetz von 2017 den Zugang zu Medizinalcannabis für Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen möglichst unbürokratisch und gleichzeitig sicher zu gestalten. Dem hat der G-BA aus Sicht der Fachverbände Rechnung getragen“.
Mit der oben genannten Formulierung sind sie allerdings nicht zufrieden, da sie unklar bleibe. Die Verbände sehen darin nach wie vor eine generelle Nachrangigkeit der Blüten. Dies werde zusätzlich dadurch verschärft, dass der letzte Satz nur auf die Begründung für die Verordnung der Blüte abziele. „Eine Klarstellung ist hier notwendig, um in der Praxis keine zusätzlichen Hürden zu schaffen“, fordern die Verbände.
Überdies sollte aus ihrer Sicht der gesamte rechtliche Rahmen noch in diesem Jahr vom Gesetzgeber überarbeitet werden, um „für Rechts- und Versorgungssicherheit für die Patient:innen zu sorgen“. Dies sei nach sechs Jahren Erfahrung angebracht. Denn es gebe noch „großen Optimierungsbedarf“. So führe zum Beispiel der Genehmigungsvorbehalt weiterhin zu Ablehnungsquoten von 30 bis 40 Prozent – dabei soll die Ablehnungen laut Gesetz der Ausnahmefall sein.
Die Verbände kündigten an, innerhalb der nächsten Wochen ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen für eine Gesetzesnovellierung zu veröffentlichen.
Der Beschluss des G-BA macht derzeit noch eine Runde im Bundesgesundheitsministerium. Wird er dort nicht beanstandet, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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