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Aufruf des Paul-Ehrlich-Institutes
Bis Ende März Grippe-Impfstoff für die Saison 2023/24 bestellen
Haben Sie schon an die Bestellung des Grippeimpfstoffes gedacht? Wenn nicht, wird es höchste Zeit: Bestellungen des Standard- sowie des Hochdosisimpfstoffes werden nur noch bis zum 31. März 2023 angenommen. Nachzügler:innen gehen leer aus.
Die Grippesaison 2022/23 ist noch nicht abgeschlossen, trotzdem sollten Apotheker:innen und Ärzt:innen bereits die kommende Saison bereits im Kopf haben – denn nur noch bis Freitag kommender Woche (31. März 2023) können die für die kommende Saison benötigten Impfdosen bestellt werden, gibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Homepage bekannt.
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Die Notwendigkeit der frühzeitigen Bestellfrist liege in der komplexen, mehrmonatigen Herstellungsdauer begründet, ist weiter zu lesen. Nach Abschluss der Bestellungen erfolge über einen Zeitraum von vier bis fünf Monaten die Impfstoffproduktion sowie die Genehmigung der Stammanpassung. Ab Mitte August würden die produzieren Chargen dann schrittweise durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und freigegeben, um dann pünktlich für die nächste Grippesaison verfügbar zu sein.
Die bis dato vorbestellten Impfstoffmengen, sowohl des Hochdosisimpfstoffes für Personen ab 60 Jahren, sowie des Standardimpfstoffes für die Jüngeren, unterschritten den voraussichtlichen Bedarf jedoch „signifikant“. Träfen bis Ende März also nicht noch eine erhebliche Menge Impfstoffbestellungen von Apotheken und Arztpraxen ein, könne es „schlimmstenfalls zur Einschränkung der Impfstoffverfügbarkeit“ in der kommenden Saison kommen. Eine Zusatzkontingent für Nachzügler:innen gebe es nicht.
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Zur Orientierung für die Bestellmenge verweist das PEI auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochenen und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bestätigten Impfempfehlungen. Laut diesen ist die Grippeimpfung auch in der kommenden Saison für folgende Personengruppen empfohlen:
- Personen ab 60 Jahren
- Personen mit einem relevanten Grundleiden*
- Schwanger ab dem 2. Trimenon
- Schwangere mit einem relevanten Grundleiden ab dem 1. Trimenon*
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
- Personen, die Risikopersonen betreuen/im gleichen Haushalt leben
- Personen mit erhöhtem beruflichem Risiko (medizinisches und pflegendes Personal, Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr)
*relevante Grundleiden sind beispielsweise chronische Erkrankungen an Atmungsorganen, Herz, Kreislauf, Leber, Niere, Stoffwechsel, Nerven- oder Immunsystem
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