Keine Einigung über Vergütung

COVID-19-Impfungen: DAV ruft Schiedsstelle an

Berlin - 29.03.2023, 16:45 Uhr

Die Nachfrage nach COVID-19-Impfungen dürfte sich derzeit in Grenzen halten. Dennoch muss bald klar sein, wie Apotheken dafür vergütet werden. (Foto: Eibner Europa / IMAGO)

Die Nachfrage nach COVID-19-Impfungen dürfte sich derzeit in Grenzen halten. Dennoch muss bald klar sein, wie Apotheken dafür vergütet werden. (Foto: Eibner Europa / IMAGO)


Nach Karfreitag wird die COVID-19-Impfung Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen – und auch die Apotheken sind mit an Bord. Seit Jahresbeginn hatten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband Zeit, sich über die Vergütung für die Apotheken sowie deren Abrechnung zu einigen – doch einmal wieder kamen beide Seiten nicht zueinander. Nun hat der DAV die Schiedsstelle angerufen.

Mit dem Ende Dezember 2022 verabschiedeten Gas- und Strompreisbremsengesetz hat die Ampelkoalition auch den Weg für die COVID-19-Impfungen als künftige GKV-Regelleistung geebnet. Ab dem 8. April 2023 wird Schluss sein mit der Finanzierung durch den Staat. Zugleich wurde Apotheken dauerhaft ermöglicht, gegen COVID-19 zu impfen.

Im Sozialgesetzbuch V (§ 132e Abs. 1a) wurde DAV und GKV-Spitzenverband aufgegeben, bis zum 1. April 2023 einen Vertrag zu schließen, der die Vergütung der Impfleistung (einschließlich Dokumentation) und deren Abrechnung regelt – und zwar sowohl für die COVID-19, als auch für die Grippeschutzimpfung. Gesetzlich festgelegt ist nur, dass die Apotheken für die Beschaffung der Impfstoffe 1 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Dosis erhalten. Können sich die Vertragspartner nicht bis zum Stichtag einigen, legt die Schiedsstelle den Vertragsinhalt fest.

Und so wird es nun kommen. Wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt, sind die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband am heutigen Mittwoch gescheitert. Daher werde der DAV unverzüglich die Schiedsstelle anrufen.

Dass die Verhandlungen nicht einfach werden, war absehbar. Derzeit erhalten die Apotheken für eine COVID-19-Impfung 28 Euro vom Staat. Für die Kassen ist das sicher keine Blaupause. Ihr Orientierungswert dürfte eher die bereits für die Grippeimpfungen vereinbarte Vergütung sein. Und die liegt bei 10 Euro: 7,60 Euro für die Durchführung und Dokumentation der Impfung plus 2,40 Euro für Nebenleistungen wie die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien.

DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger kommentierte das Scheitern der Verhandlungen wie folgt: „Ab Ostern sollen laut Gesetz alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt und deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassen weigern sich jedoch, Verantwortung für Ihre Versicherten zu übernehmen und den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen“. Welchen Betrag genau der DAV fordert, sagt Rüdinger nicht – sie spricht lediglich von einer „leistungsgerechten Aufwandsentschädigung“ für die Apotheken. „Die Differenzen mit den Krankenkassen sind allerdings unüberbrückbar. Deshalb rufen wir jetzt die Schiedsstelle an und brauchen von dort dringend eine Entscheidung.“

Die Ärzte haben übrigens ein ähnliches Problem. Hier verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene mit den Kassen. Bislang ist noch kein erfolgreicher Vertragsabschluss bekannt.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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