G-BA-Beschluss gilt ab 1. April 2023

Grippeimpfung bei Älteren: vorrangig hochdosiert, Alternativen möglich

Stuttgart - 31.03.2023, 10:45 Uhr

Welchen Grippeimpfstoff gibt es für Senioren, wenn Efluelda fehlt? (Foto: luciano / AdobeStock)

Welchen Grippeimpfstoff gibt es für Senioren, wenn Efluelda fehlt? (Foto: luciano / AdobeStock)


Ältere Menschen ab 60 Jahren sollen bevorzugt einen Hochdosis-Impfstoff gegen Grippe erhalten. Ist dieser nicht verfügbar, sieht die Schutzimpfungs-Richtlinie ab 1. April 2023 alternative „inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe (Zellkultur-basierte, Splitvirus-, Subunit-, rekombinante und adjuvantierte Impfstoffe)“ vor.

Bereits im März 2022 hatte der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorsorglich einen Beschluss zur Grippeimpfung bei älteren Menschen gefasst. Dieser tritt nun, gut ein Jahr später, zum 1. April 2023 in Kraft. Was regelt er?

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Es geht um alternative Grippeimpfstoffe zur Hochdosisvakzine Efluelda® (Sanofi Pasteur) bei älteren Menschen ab 60 Jahren. Die Frage, welchen Grippeimpfstoff ältere Menschen ab 60 Jahren geimpft bekommen dürfen, hatte in den vergangenen beiden Grippesaisons immer wieder für Verunsicherung gesorgt. Der Grund: Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät seit 2020 zum Hochdosis-Grippeimpfstoff für Ab-60-Jährige (Epidemiologischen Bulletin 1/2021). Dieser ist seit Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zum 1. April 2021 Standardimpfung für ältere Menschen und fällt damit in den Leistungskatalog der Krankenkassen – allerdings auch nur die Hochdosis-Grippeimpfung, da die Schutzimpfungs-Richtlinie bislang keine Alternativen vorsah.

Grippeimpfung sichern

Um bei etwaigen Engpässen Senioren nicht leer ausgehen zu lassen und ihnen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der GKV impfen zu dürfen, erlaubte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen beiden Jahren sodann auch andere tetravalente Grippevakzinen, und zwar gleichrangig mit dem Hochdosis-Impfstoff. Dies sollte während der COVID-19-Pandemie verhindern, dass die Risikogruppe der älteren Menschen zuletzt ungeimpft bliebe. 

Möglich machte dies die am 8. April 2021 in Kraft getretene „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“, die ursprünglich zum 31. März 2022 auslaufen sollte, aber vergangenen März sodann vom BMG flugs um ein weiteres Jahr bis 31. März 2023 verlängert worden war. Allerdings fehlte in der Verordnung die, wie von der STIKO festgestellt, Priorisierung für Efluelda, und alle Grippeimpfstoffe durften damit gleichrangig geimpft werden.

Vorrangig Efluelda impfen

Nun ist aber Schluss mit den Sonderregeln für Grippeimpfstoffe bei Senioren. Nahtlos mit dem Auslaufen der seitens des BMG geschaffenen Sonderregeln zu Grippeimpfstoffen für Ältere gilt ab dem 1. April 2023 der G-BA-Beschluss zu Alternativen bei Lieferengpässen des Hochdosis-Influenza-Impfstoffs nach Anlage 3 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Gesetzlich Krankenversicherte haben sodann wieder vollumfänglich gemäß der SI-RL Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza.

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Das bedeutet: „Kommt es bei den seit der Grippesaison 2021/22 empfohlenen Hochdosis-Impfstoffen zu Lieferengpässen, greifen die entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts“, erklärt der G-BA. Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht für diesen Fall folgende Alternativen vor: „Inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe (Zellkultur-basierte, Splitvirus-, Subunit-, rekombinante und adjuvantierte Impfstoffe)“. Damit trägt die SI-RL der Empfehlung der STIKO Rechnung, die einen Vorteil für die Hochdosis-Grippeimpfung bei Ab-60-Jährigen sieht, stellt aber gleichzeitig sicher, dass auch andere Grippeimpfstoffe zum Einsatz kommen dürfen und kein älterer Mensch ungeimpft bleiben muss.


Celine Bichay, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


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