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Arzneimittel-Lieferengpässe
AOK Rheinland/Hamburg gegen dauerhaft erweiterte Austauschregeln
Die AOK Rheinland/Hamburg hält nichts davon, die erleichterten Austauschregeln aus Pandemiezeiten beizubehalten, um Apotheken das Engpass-Management zu erleichtern. Aktuell sei zu beobachten, dass die Ausnahmeregelungen deutlich häufiger genutzt würden, als es die bestehenden oder gemeldeten Lieferengpässe erwarten ließen, behauptet der stellvertretende Kassenchef Matthias Mohrmann. Die GKV-Finanzergebnisse 2022 sprechen eine andere Sprache.
Noch wird am Entwurf für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) gefeilt. Nachdem es vergangene Woche nicht geklappt hat, soll das Bundeskabinett ihn nun am kommenden Mittwoch beschließen. Noch ist nicht bekannt, wie dieser Regierungsentwurf aussehen wird. Klar ist aber, dass nicht alle Pläne auf Gegenliebe stoßen werden. Auch nicht jene, die die erweiterten Austauschmöglichkeiten für Apotheken im Falle von Engpässen betreffen. Die ABDA fordert bekanntlich, die Regelungen in der Form beizubehalten, wie die Apotheker:innen sie in der Corona-Pandemie schätzen gelernt haben.
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Die AOK Rheinland/Hamburg steht dieser Forderung jedoch skeptisch gegenüber. „Die Lockerungen der Regelungen für den erweiterten Arzneimittelaustausch, die während der Corona-Pandemie angewendet wurden, sind nicht dafür geeignet, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Medikamentenversorgung zu begegnen“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kasse, Matthias Mohrmann, in einer aktuellen Pressemitteilung. Leider sei aktuell zu beobachten, dass die Ausnahmeregelungen deutlich häufiger genutzt würden, als es die bestehenden oder gemeldeten Lieferengpässe erwarten ließen. „Dies führt dazu, dass deutlich teurere Arzneimittel abgegeben werden“, heißt es in der AOK-Meldung. Und dies gehe zulasten der Solidargemeinschaft.
5,5 Milliarden Euro Einsparungen durch Rabattverträge in 2022
Konkreter untermauert die AOK diese Behauptung allerdings nicht. Fakt ist hingegen: Auch seit 2020 sind die Einsparungen der Kassen aus Rabattverträgen kontinuierlich gestiegen. Gerade erst hat das Bundesgesundheitsministerium die vorläufigen GKV-Rechnungsergebnisse 2022 veröffentlicht. Demnach sparten die Kassen im vergangenen Jahr mehr als 5,5 Milliarden Euro durch die mit den pharmazeutischen Unternehmen vertraglich vereinbarten Rabatte (5.529.189.513,07 Euro). Das sind gut 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (5.075.094.431,77 Euro). Allein die Allgemeinen Ortskrankenkassen kamen 2022 auf Rabattvertrags-Einsparungen in Höhe von 2,09 Milliarden Euro – nach 1,86 Milliarden in 2021.
Sorgenvoller Blick auf Engpassausgleich für den Großhandel
Mohrmann bereitet zudem Sorge, dass nach dem jüngsten ALBVVG-Entwurf von Mitte März auch der Großhandel einen Engpassausgleich erhalten soll. „Es ist nicht zielführend, allgemeine Probleme des Arzneimittelmarktes einseitig über eine weitere finanzielle Belastung der Beitragszahlenden lösen zu wollen“, sagt der Vize-Vorstandchef der AOK Rheinland/Hamburg.
Eine Lösung für die Lieferengpässe muss aber auch aus seiner Sicht zeitnah auf den Weg gebracht werden. Die AOK Rheinland/Hamburg stellt sich jedoch auf den Standpunkt, den Lieferengpässen müsse begegnet werden, ehe der Engpass überhaupt in der Apotheke spürbar wird. Mohrmann ist überzeugt, dass es in der gesamten Produktion und Lieferkette mögliche Stellschrauben gibt, um die Versorgungslage zu verbessern. So können durch eine effiziente Kontrolle der Qualität und die Sicherstellung guter Produktionsbedingungen etwa Produktrückrufe vermieden werden.
Mehr Lagerhaltung und Frühwarnsystem
Zudem spricht sich die AOK Rheinland/Hamburg dafür aus, die Lagerhaltung zu stärken. „Globale Lieferketten sind anfällig für Störungen, das hat im vorletzten Jahr zum Beispiel die Schiffshavarie im Suez-Kanal deutlich vor Augen geführt. Bei Medikamenten sollte eine ausreichende und transparente Lagerhaltung bei den pharmazeutischen Unternehmen, Großhandel und insbesondere den Apotheken gesichert sein, um kurzfristige Verzögerungen ohne Engpässe aushalten zu können“, sagt Mohrmann. Darüber hinaus plädiert die Kasse für ein Frühwarnsystem, bei dem drohende Arzneimittelengpässe für alle von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähigen Arzneimittel über die gesamte Lieferkette gemeldet werden müssen.
Mohrmann abschließend: „Die Bundesregierung muss klare Regeln schaffen, um zukünftig Lieferengpässen vorzubeugen. Die gesetzliche Krankenversicherung und damit die Beitragszahlenden dürfen nicht überfordert werden.“
2 Kommentare
Kompetenzq
von ratatosk am 03.04.2023 um 18:20 Uhr
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Lieferengpässe
von Roland Mückschel am 03.04.2023 um 17:16 Uhr
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