Ausnahmen bis 30. April 2023
In zehn Festbetragsgruppen sind die Festbeträge für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol und für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, noch bis zum 30. April 2023 ausgesetzt. Die Kassen übernehmen also den vollen Preis, auch wenn dieser über dem Festbetrag liegt. Damit sollen Aufzahlungen für Eltern vermieden werden.
Betroffen sind folgende Gruppen:
Amoxicillin, Gruppe 2 | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 1
| Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, |
Cefalosporine, Gruppe 2
| Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 3
| Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Ibuprofen, Gruppe 1B
| Sirup, Suspension zum Einnehmen
|
Makrolide, neuere, Gruppe 1
| Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Paracetamol, Gruppe 1B
| Lösung zum Einnehmen, Sirup
|
Paracetamol, Gruppe 2 | Suppositorien |
Phenoxymethylpenicillin, Gruppe 2
| Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe2 | Suspension zum Einnehmen |
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