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- Was von ARMIN bleiben ...
ARMIN nützt allen Beteiligten. So lassen sich die Ergebnisse der externen Evaluation des Modellprojekts aus Sachsen und Thüringen auf den Punkt bringen. Daher müssen in den Augen der Projektpartner die positiven Effekte über das Ende des Projektes hinaus erhalten und weiterentwickelt werden. Apotheker- und Ärzteschaft sowie die AOK Plus als beteiligte Kasse fordern daher, eine Rechtsgrundlage für eine interprofessionelle Zusammenarbeit.
Die Ergebnisse der Arzneimittelinitiative Sachsen und Thüringen, besser bekannt als ARMIN, waren mit Spannung erwartet worden, vergangene Woche war es dann endlich so weit: Die wissenschaftliche Evaluation war im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht worden, am heutigen Dienstag wurden nun die Ergebnisse von den Projektbeteiligten in einer Pressekonferenz die Ergebnisse vorgestellt.
So zeigte die externe Evaluation, die durch das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) in Kooperation mit dem aQua - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH durchgeführt wurde, unter anderem, dass die Patient:innen, die am ARMIN-Medikationsmanagement teilnahmen, im Vergleich zu retrospektiv gematchten Kontrollpatienten ein um 16 Prozent verringertes relatives Risiko hatten zu versterben. Das Risiko für Hospitalisierungen reduzierte sich hingegen nicht.
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Auch wenn das Studiendesign nicht erlaube, einen Kausalzusammenhang herzustellen, hätten sich arzneimittelbezogene Endpunkte, zum Beispiel die Adhärenz, punktuell verbessert, erläuterte Professorin Hanna Seidling, die die Evaluation verantwortete. Klare Pluspunkte der ARMIN-Daten sind in ihren Augen, dass das Projekt über sechs Jahre in der Regelversorgung lief und es sich nicht um ein künstliches Studiendesign handelte. So fange die retrospektive Auswertung, die zwar methodisch von geringer Beweiskraft sei, möglicherweise den Versorgungsalltag besser ein. Um Kausalzusammenhänge herzustellen, seien aber prospektive, randomisierte Studien notwendig, so Seidling.
Diese drei Forderungen ergeben sich aus ARMIN
Für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening leiten sich aus den positiven Ergebnissen drei Kernforderungen ab. Zum einen sollten alle Patient:innen mit Polymedikation Anspruch auf eine jährliche Überprüfung ihrer Medikation haben, und zwar gemeinsam durch Arzt und Apotheker nach klaren Regeln und in abgestimmten Prozessen. Die Apotheker:innen hätten mit Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen ihren Teil erfüllt. Nun fehlten noch die Zuständigkeiten der Ärzte – und natürlich das Honorar. Zudem sollten Patient:innen, bei denen die jährliche Überprüfung nicht ausreicht, Anspruch auf eine kontinuierliche Überprüfung ihrer Arzneimittel haben, das entspräche einem Medikationsmanagement à la ARMIN. Die dritte Forderung betrifft den Medikationsplan: „Wir haben gelernt, dass Ausdrucken nicht reicht für einen spürbaren Nutzen“, sagte die ABDA-Präsidentin. Daher müsse der Plan persönlich und mündlich dem Patienten erklärt werden – mit dem Schwerpunkt Einnahmetreue. Er müsse gemeinsam von Ärzten und Apothekern erstellt, geprüft und gepflegt werden. „Nur ein vollständiger, aktueller und korrekter Plan kann nützen.“ Für alle Forderungen gelte, dass Patienten mit Polymedikation zugeschnittene Betreuungsangebote brauchen. Der Nutzen sei da am größten, wo Apotheker und Ärzte Hand in Hand arbeiteten. ARMIN habe gezeigt, dass man das im Alltag umsetzen könnte, so Overwiening.
Kosten größtenteils refinanziert
Annette Rommel, 1. Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, bekräftigte den Wunsch nach dem Rechtsrahmen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement, sie verwies aber auch auf Stolpersteine. „Es war nicht so leicht, wie es jetzt aussieht“, so die Allgemeinärztin. So sei beispielsweise bei einigen Kollegen die Teilnahme am Unwillen der Softwareanbieter gescheitert, die ARMIN-Module, wie die Wirkstoffverordnung oder den Medikationskatalog, in der Software umzusetzen.
Auch der Vertreter der Krankenkasse, Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK Plus bewertete das Modellvorhaben positiv, insbesondere die Vernetzung der Akteure zum Nutzen der Patienten. Er habe die Erwartung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine interprofessionelle Zusammenarbeit seitens der Politik geschaffen werden. Man sei auch bereit, die Erfahrungen einzubringen. Zudem wertet er ARMIN als positives Beispiel in der Diskussion um die Rolle der Selbstverwaltung: Es gelinge hervorragend, gute Lösungen zu finden. Angesprochen auf das Honorar erklärte er, dass man, wenn sich die Versorgung wirklich verbessere, auch gerne mehr Geld für eine adäquate Honorierung in die Hand nehme. Bei ARMIN hätten sich zudem die laufenden Kosten durch die konsequentere Wirkstoffverordnung und die Umsetzung des Medikationskatalogs größtenteils refinanziert.
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